Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 97/1998 vom 20.02.1998

EU genehmigt Altauto-Verordnung

Die Geschäftsstelle hatte in den Mitt.NWStGB 1997 Nr. 408 (S.284f.) darüber berichtet, daß die verabschiedete und verkündete Altauto-Verordnung (BGBl. I 1997, S.1666ff.) am 1. April 1998 in Kraft treten wird. Gleichzeitig war darauf hingewiesen worden, daß die EU-Kommission in Brüssel zum damaligen Zeitpunkt nicht bereit war, die deutsche Alt-Auto-Verordnung zu akzeptieren, weil die dort getroffenen Regelungen nicht den Vorstellungen der EU-Kommission entsprachen, die ihrerseits bereits einen eigenen Entwurf zu einer EU-Richtlinie über die Altauto-Entsorgung erarbeitet hatte. Nunmehr hat die EU-Kommission das Bundesumweltministerium darüber unterrichtet, daß die Altauto-Verordnung nicht notifizierungspflichtig sei und auch keine weiteren Bedenken gegen die in der Verordnung getroffenen Regelungen erhoben werden. Damit wird die Altauto-Verordnung wie geplant am 1. April 1998 in Kraft treten. Zu den einzelnen Regelungen der neuen Altauto-Verordnung wird auf die Darstellung in den Mitteilungen des NWStGB 1997 Nr. 409 (S284f.) verwiesen.

Az.: II/2 32-14 qu/g

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