Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 712/1999 vom 20.10.1999

EU-Forschungsprogramm Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft

Im Rahmen des 5. europäischen Forschungsprogramms erfolgen seit September neue Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen u.a. zum Thema "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft".

Ziel des spezifischen Programms ist es, den Wandel der Industriegesellschaft zur Informationsgesellschaft zu bewältigen. Das Arbeitsprogramm der Kommission ist in vier Leitaktionen unterteilt. Aus kommunaler Sicht ist insbesondere die Leitaktion 1 "Systeme und Dienste für den Bürger" von Interesse, wofür am 15. September 1999 folgende Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen ergehen:

I.1: Neue Modelle zur Bereitstellung von Diensten für den Bürger

I.4.2: Online-Unterstützung demokratischer Prozesse

I.6.1: Intelligente Verkehrsinfrastruktur und intelligentes Mobilitätsmanagement

I.6.2: Systeme für intelligente Fahrzeuge

I.6.3: Systeme und Dienste für den Fremdenverkehr

Ebenfalls neue Ausschreibungen gibt es zu den übrigen Leitaktionen:

- Leitaktion II: Neue Arbeitsweisen und Elektronischer Geschäftsverkehr

- Leitaktion III: Multi-Media-Inhalte und Werkzeuge

- Leitaktion IV: Grundlegende Technologien und Infrastrukturen

Die Projekte müssen in der Regel durchgeführt werden von mindestens zwei unabhängigen Rechtspersonen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat.

Beachtet werden muß, daß das 5. Forschungsrahmenprogramm keine reinen Umsetzungsmaßnahmen fördert. Es handelt sich um ein Forschungsprogramm, durch das im Rahmen von Forschungsaktivitäten erworbene Methoden und Instrumente in die Praxis umgesetzt werden sollen. Kommunale Behörden sind hauptsächlich als Anwender dieser innovativen Lösungen angesprochen.

Bei reinen Forschungsprojekten beträgt der Finanzierungsanteil der Kommission in der Regel 50% der Kosten auf Vollkostenbasis, wahlweise bekommen KMU, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen und Hochschulen auch 100% der Zusatzkosten (Personal) finanziert. Bei Demonstrationsprojekten übernimmt die Kommission 35% der Kosten auf Vollkostenbasis.

Die Bewerbungsfrist ist für alle Leitaktionen nicht wie zunächst vorgesehen der 15. Dezember 1999, sondern der 15. Januar 2000. Anschließend werden die eingereichten Projekte bewertet, so daß diese ca. Mitte 2000 anlaufen können.

Die Bewerbungen sind zu richten an:

Per Post: Europäische Kommission, Büro für Forschungsvorschläge (ORBN 8), Rue de la Loi/Wetstraat 200, B-1049 Brüssel, Belgien.

Außerdem können die Vorschläge mit elektronischer Post eingereicht werden. Die entsprechende Datei (Pro Tool - Proposal Preparation and Submission Tool) ist bei Cordis unter nachfolgender Internetadresse verfügbar: www.cordis.lu/fp5/protool.

Informationen über die Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen, das Arbeitsprogramm 1999 sowie weitere Informationen sind erhältlich bei: Europäische Kommission, IST Information Desk, Generaldirektion XIII, Rue de la Loi/Wetstraat 200, B-1049 Brüssel, Belgien, E-Mail: ist@cec.be, Fax: 0032-2-2968388, Web: www.cordis.lu/ist.

Für interessierte deutsche Behörden existierte eine nationale Kontaktstelle:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (Köln)

Herrn K. Schütz

Tel.: 02203/6013585.

[Quelle: RGRE-Förderbrief 9/99]

Az.: IV/2 310-3

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