Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 551/2012 vom 17.10.2012

EU-Energiepolitik und Förderung nationaler Kapazitätsmärkte

In der aktuellen Diskussion um die zukünftige Europäische Energiepolitik arbeitet die EU-Kommission nach Aussagen des luxemburgischen Europaabgeordneten und Berichterstatters zur Energieeffizienz Turmes (Grüne) zurzeit daran, die potenzielle Förderung von so genannten Kapazitätsmärkten auf nationaler Ebene durch die Mitgliedsstaaten stärker als bisher von den Entscheidungen der Kommission abhängig zu machen.

Unter dem Begriff „Kapazitätsmärkte“ versteht man zunächst einmal die Erhöhung der Energie-Kapazitäten vor dem Hintergrund potenzieller Energielücken (und nicht nur den Neubau von Kraftwerken zur Erhöhung der Kapazität). Grund für diese Vorgehensweise sei, dass die Kommission an der Idee eines „vollfunktionierenden“ gesamteuropäischen Binnenmarktes festhalte und dieser nicht durch nationale Maßnahmen negativ tangiert werden soll. Nationale Energiealleingänge sollen möglichst vermieden werden.

Mittel zum Zweck sei dabei, dass die Kommission den Aufbau nationaler Kapazitätsmärkte als Teil der Daseinsvorsorge einstufe, der - da meist durch Steuergelder finanziert - den Europäischen Beihilfevorgaben unterliege. Folglich läge es in der Entscheidungsmacht der Kommission über mögliche Investitionen im Bereich der Kapazitätsmärkte zu entscheiden, i.E. sie ggf. zu unterbinden.

Diese Interventionsmöglichkeit der Kommission findet im EP - so Turmes - generell einen hohen Grad an Zustimmung, wobei es natürlich auf den Einzelfall ankäme. Ferner vermutet er, dass die o.g. Regelung Auswirkungen auf den Neubau von Kernkraftwerken, z. B. in Großbritannien und anderswo haben könne. So sei es momentan betriebswirtschaftlich nicht möglich, neue Kernkraftwerke ohne staatliche Beihilfen zu bauen. Diese seien dann von der Kommission zu genehmigen. Die Kommission müsse dann entscheiden, ob es zu einem „Atom-EEG“ in den jeweiligen Staaten komme.

Auf der anderen Seite hat die von der Kommission ins Auge gefasste Regelung auch einen potenziellen Effekt für Deutschland. Auch in unserem Land ist bekanntlich die Diskussion um den Ausbau der Kapazitätsmärkte entbrannt, vor allem in Hinsicht auf die Erhöhung der Kapazitäten der Gas- und Kohlekraftwerke bzw. deren Neubau. Im Grunde ist die hier unterstellte Vorgehensweise der Kommission ein weiterer Schritt zur Europäisierung der Energiemärkte.

Az.: II/3 811-00/8

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