Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 824/2023 vom 19.12.2023

EU-Einigung zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die spanische Ratspräsidentschaft haben sich am 07. Dezember 2023 informell auf Pläne zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudesektor geeinigt. Die jetzt vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Energieleistung von Gebäuden zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen (THG) im EU-Gebäudesektor bis 2030 erheblich zu reduzieren und bis 2050 klimaneutral zu machen. Darüber hinaus sollen mehr leistungsstarke Gebäude renoviert und der Informationsaustausch über die Energieeffizienz verbessert werden. Bekanntlich verursachen Gebäude 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU.

Konkrete Ziele zur Emissionsreduzierung

Alle neuen Gebäude sollen bis 2030 emissionsfrei sein; Neubauten, die von den Behörden bewohnt oder im Besitz öffentlicher Behörden sind, sollen bis 2028 emissionsfrei sein. Die Mitgliedstaaten sollen zudem in der Lage sein, das Lebenszykluspotenzial der Erderwärmung des Gebäudes zu berücksichtigen, das die Produktion und Entsorgung der Bauprodukte umfasst.

Für Wohngebäude müssen die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, um eine Verringerung der durchschnittlichen Primärenergie von mindestens 16 Prozent bis 2030 und mindestens 20 bis 22 Prozent bis 2035 zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die am schlechtesten abschneidenden Nichtwohngebäude um 16 Prozent und bis 2033 die am schlechtesten abschneidenden 26 Prozent durch einen Mindestenergieleistungsbedarf renovieren. Wenn technisch und wirtschaftlich geeignet, müssen die Mitgliedsstaaten Solaranlagen schrittweise in öffentlichen und nichtwohnlichen Gebäuden einsetzen, abhängig von ihrer Größe, und bis 2030 in allen neuen Wohngebäuden.

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen ergreifen, um die Heizung zu dekarbonisieren und fossile Brennstoffe beim Heizen und Kühlen Schritt für Schritt zu vermindern, um bis 2040 eine vollständige Abkehr vollzogen zu haben. Die Mitgliedstaaten müssen auch die Subventionierung von eigenständigen Heizkesseln für fossile Brennstoffe ab 2025 einstellen. Finanzielle Anreize werden weiterhin für Hybridheizungen möglich sein, etwa solche, die einen Kessel mit einer solarthermischen Installation oder einer Wärmepumpe kombinieren.

Ausnahmen

Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude können von den neuen Regeln ausgeschlossen werden. Die EU-Länder können auch beschließen, Gebäude, die aus besonderen architektonischen oder historischen Gründen geschützt sind, sowie Kirchen und Gotteshäuser, von einer Sanierungspflicht auszuschließen.

Die nächsten Schritte

Die informelle Einigung muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, um Gesetz zu werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird am 23. Januar 2024 über den Text abstimmen.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind Gebäude in der EU für 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 verabschiedete die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Energieleistung der Gebäude im Rahmen des sogenannten „Fit for 55“-Pakets.

Die jetzt anvisierten Regeln zur Gebäudesanierung legen zwar durchschnittlich weniger strenge Regeln fest als die vergleichbaren deutschen Vorgaben. Ungeachtet dessen wird darauf zu achten sein, dass die geplanten Sanierungsverpflichtungen der Kommunen mit einer hinreichenden Förderkulisse abgesichert werden. Hier bleiben EU, Bund und Länder gleichermaßen gefordert.

Az.: 20.3.2-005/001 gr

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