Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 67/2019 vom 21.01.2019

Einigung der EU auf Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik

Das geplante Gesetz für ein EU-weites Verbot von Einweg-Plastik ist ausgehandelt. Unterhändler des Rats der Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und des Europaparlaments einigten sich in den Trilogverhandlungen im Dezember 2018 auf entsprechende Einzelheiten, mit denen die Massen von Plastikmüll in der Umwelt und in den Weltmeeren eingedämmt werden sollen. Die Änderungen werden voraussichtlich in zwei Jahren in Kraft treten. Plastikteller, Trinkhalme und andere Wegwerfprodukte aus Kunststoff sollen dann verboten sein.

Der Ausstoß von Kohlendioxid könnte um 3,4 Millionen Tonnen verringert, die dadurch entstehenden Umweltschäden im Wert von 22 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 vermieden werden. Die Kommission begründete den Vorstoß vor allem mit dem Schutz der Ozeane. Mehr als 80 Prozent des Mülls in den Meeren ist demnach Plastik. In Europa fallen jährlich 26 Millionen Tonnen Plastikmüll an.

Verboten werden sollen ab 2021 nun all jene Gegenstände, für die es bessere Alternativen gibt. Dazu gehören neben Trinkhalmen etwa auch Luftballonstäbe, Einmalgeschirr oder Wattestäbchen. Zudem soll für eine Reihe von Einmal-Produkten mit einem gewissen Kunststoffgehalt – etwa Feuchttücher – eine Kennzeichnungspflicht gelten. Deckel von Einwegflaschen aus Kunststoff dürfen fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung nur noch in Umlauf gebracht werden, wenn sie mit der Flasche verbunden sind.

Teil der neuen Strategie ist die Beteiligung von Herstellern an den Kosten für die Beseitigung von Kunststoffabfällen. Das Bundesumweltministerium plant, die Tabakindustrie künftig an den Kosten für die Beseitigung weggeworfener Zigaretten von Stränden und Parks zu beteiligen.

Die erzielte Einigung ist vorläufig und muss vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Billigung wird die neue Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten müssen sie nach zwei Jahren umsetzen.

Die Einigung stellt einen weiteren Schritt zur Bekämpfung von Kunststoffabfällen an der Quelle und hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft dar. Gleichzeitig ist die neue Richtlinie geeignet ein Umdenken und Innovationen zu fördern. In Bezug auf den Vorschlag des Bundesumweltministeriums, die Tabakindustrie an den Beseitigungskosten von weggeworfenen Zigaretten bspw. in Parks zu beteiligen, bleibt abzuwarten, wie die Ausgestaltung einer Inanspruchnahme für Kommunen respektive öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aussehen könnte.

Az.: 23.0.15-001/001 gr

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