Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 255/1996 vom 20.05.1996

EU-Dokument Das Bürgernetz

Unter dem Titel "Das Bürgernetz - Wege zur Nutzung des Potentials des öffentlichen Personenverkehrs in Europa" (Dok. KOM (95) 601 endg.) hat die EU-Kommission eine Veröffentlichung erarbeitet, die die Grundzüge einer europäischen Politik für den öffentlichen Personennahverkehr beschreibt. Im Mittelpunkt steht dabei die Überlegung, dem öffentlichen Personennahverkehr politisch eine höhere Priorität einzuräumen, um weitere nachteilige Auswikungen auf Lebensqualität und Umwelt durch die derzeitigen Verkehrsbelastungen zu vermeiden.

Ein Ziel der Europäischen Gemeinschaft besteht darin, ein individualisiertes kollektives Verkehrssystem zu entwickeln, das die Bedürfnisse des einzelnen Reisenden innerhalb eines integrierten kollektiven Verkehrssystems erfüllt. Die Kommission schlägt daher vor, ein Bürgernetz zu schaffen, dessen Prinzip darin besteht, die verschiedenen Verkehrsmittel soweit wie möglich miteinander zu verflechten, um dem Fahrgast bzw. dem Reisenden Wahlmöglichkeiten zu bieten. Für die Entwicklung dieses Bürgernetzes hat die Kommission eine Qualitätsprüfliste erstellt, die Anhaltspunkte für die Qualitätsanforderungen liefert, die erfüllt werden müssen, will man öffentliche Personenverkehrssysteme zu einer echten Alternative zum Pkw entwickeln.

Vorgeschlagen werden folgende Maßnahmen:

  • die Verbreitung von bestehendem Know-how und die Festlegung europaweiter Ziele;
  • die Abstimmung der europäischen Forschungsaktivitäten auf die Bedürfnisse der Fahrgäste;
  • die Sicherstellung eines effizienten Einsatzes bestehender Instrumente der Gemeinschaft für die in diesem Grünbuch aufgestellten Ziele;
  • die Modernisierung des ordnungspolitischen Rahmens, insbesondere die Förderung des Konzessionssystems;
  • die Verbesserung der Normen.

Die meisten Maßnahmen zur Schaffung eines Bürgernetzes müssen allerdings auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene getroffen werden. Die Rolle der Europäischen Union beschränkt sich daher darauf, europäische Rahmenbedingungen zu schaffen und die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern. Weitere Auskünfte erteilt die Europäische Kommission, Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn.

Az.: III/1 640 - 00

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