Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 438/2016 vom 28.06.2016

EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft

Nach fast zehnjähriger Diskussion über die Neuregelung und Harmonisierung von Datenschutzbestimmungen auf europäischer Ebene wurde am 04.05.2016 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung des geltenden Datenschutzrechts in den Mitgliedstaaten und sollte die Bestimmungen im Lichte der veränderten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen modernisieren.

Die DSGVO ist Ende Mai 2016 in Kraft getreten und ist spätestens zwei Jahre danach, am 25.05.2018, EU-weit anzuwenden. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Allerdings sind bis zu diesem Zeitpunkt nationale Datenschutzregelungen daran anzupassen. Mit 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung deutlich umfangreicher als das Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.datenschutz-grundverordnung.eu .

Az.: 17.1.7

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