Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 77/2006 vom 16.01.2006

EU-Aktionsprogramm Gleichstellung

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das EU-Aktionsprogramm Gleichstellung veröffentlicht. Das Programm soll transnationale Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern kofinanzieren. Im Jahr 2006 lautet das Schwerpunktthema "Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere im Bereich der lokalen Entwicklung". Lokale und regionale Behörden kommen als Projektpartner (nicht als Projektträger). Im Einzelnen:

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die der Frage nachgehen, wie eine ausgewogene Mitwirkung von Männern und Frauen an den verschiedenen Aspekten der lokalen Entwicklung – sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht – gefördert werden kann. Ebenfalls kann untersucht werden, wie die auf lokaler Ebene verfolgten Politiken im Alltag zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen beitragen können.

Die unterschiedlichsten Aspekte können dabei beleuchtet werden: Wirtschaftsleben, gleiche Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als Bürgerinnen und Bürger, Geschlechterrollen und geschlechterspezifische Stereotype.

Zur Umsetzung der angestrebten Ziele sind denkbar:

- Analyse und Vergleich der bestehenden Situationen, der Wirksamkeit von Prozessen, der Methoden und der Instrumente zur Förderung der Gleichstellung, insbesondere in der lokalen Entwicklung;

- Austausch von Good Practices und Anpassung von Good Practices an unterschiedliche Kontexte;

- Entwicklung von Produkten, Strategien und Methoden;

- Sensibilisierungsaktionen, Seminare;

- Ergebnisverbreitung;

- Ausarbeitung von Materialien zur Erhöhung der Außenwirkung.

Welche Kriterien gelten?

In entsprechende Projekte müssen Akteure aus mindestens drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union und/oder aus Norwegen, Island, Liechtenstein, Bulgarien und Rumänien eingebunden werden. Priorität wird Vorschlägen eingeräumt, die einen Zuschuss von mindestens 250.000 EUR beantragen.

Was wird finanziert und wie ist die Laufzeit?

Das Finanzvolumen beläuft sich auf voraussichtlich etwa 4,284 Mio. EUR. Die Zuschüsse können höchstens 500.000 EUR betragen. Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft wird sich auf maximal 80 % der zuschussfähigen Gesamtkosten des Vorschlags belaufen. Der Vertragszeitraum soll max. 15 Monate dauern; die Projektarbeiten müssen im Jahr 2006
anlaufen.



Wer ist antragsberechtigt?

Als Projektträger kommen in Frage: Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene, Sozialpartner, transnationale Netze, Zusammenschlüsse oder Partnerschaften regionaler und lokaler Behörden, transnationale Netze von Organisationen, die sich im Bereich der Geschlechtergleichstellung engagieren. Regionale und lokale Behörden kommen als Projektpartner in Frage, ebenso wie nationale Behörden, Gleichstellungsstellen, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner, Universitäten und Forschungsinstitute, die nationalen statistischen Ämter und Medien.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge sind bis zum 28.04.2006, 24:00 Uhr MEZ, einzureichen. Antragsadresse ist: Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – VP/2005/20, EMPL G1 – Chancengleichheit für Frauen und Männern: Strategie und Programm, SPA3 00/07, B-1049 Brüssel. Im Internet sind die Antrags- und Informationsunterlagen abrufbar unter europa.eu.int/comm/employment_social/

Der Leitfaden und das Antragsformular können von RGRE-Mitgliedern bei der Geschäftsstelle des RGRE (Frau Sartory, tanja.sartory@staedtetag.de , Fax: 0221/3771-150) mit Angabe der Programm-Info 1/06“ angefordert werden.

Az.:

Az.: I/2 042-05-13

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