Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 486/2007 vom 03.07.2007

ESF-kofinanzierte Landesarbeitsmarktpolitik

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat jüngst unter Mitwirkung der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH und der Bezirksregierung Münster den Landesbericht über die Umsetzung der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW vorgelegt. Im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 wurden danach im Rahmen der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik 625,9 Mio. Euro bewilligt. Gegenüber den ersten zwei Jahren mit einem Mittelvolumen von insgesamt 348,7 Mio. Euro konnte 2006 die Mittelbindung deutlich auf 277,2 Mio. Euro gesteigert werden. Bezogen auf die drei Handlungsfelder „Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (Neues Arbeiten NRW)“, „Jugend und Berufsausbildung“ sowie „Berufliche Integration von besonderen Zielgruppen“ hat das Handlungsfeld „Jugend und Beruf“ mit einem Bewilligungsvolumen von 305 Mio. Euro (48,8 %) das stärkste Gewicht.

Im Referenzzeitraum wurden 24.156 Projekte bewilligt. Diese Summe setzt sich aus Projekten unterschiedlicher Art zusammen; in sie gehen sowohl Bewilligungen ein, die zum Teil einzelne Individuen fördern (z.B. Bildungscheck) wie auch Bewilligungen, unter deren Dach eine Vielzahl von Teilprojekten durchgeführt wird (z.B. überbetriebliche Lehrlingsunterweisung). Gefördert wurden insgesamt über 500.000 Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Qualifizierungsprojekten oder durch geförderte Beratungen. Diese verteilen sich vor allem auf die Handlungsfelder „Zielgruppen“ und „Jugend und Beruf“, wo mit relativ geringem Finanzvolumen sehr viele Personen unmittelbar erreicht wurden (z.B. Kompetenzcheck, „Übergangsschule und Beruf“ und Arbeitslosenberatungsstellen). Der geringere Anteil der Teilnehmenden in Projekten des Handlungsfeldes „Beschäftigungsfähigkeit“ erklärt sich daraus, dass in diesem Handlungsfeld mit Maßnahmen wie z.B. der „Potenzialberatung“ unternehmensbezogene Projekte ohne vergleichbaren Teilnehmerbezug unterstützt werden und die an diesen Projekten beteiligten Beschäftigten nicht in die Teilnehmerzählung eingehen. Insbesondere durch die Einführung des Bildungschecks hat sich aber der Anteil des Handlungsfelds „Beschäftigungsfähigkeit“ an den Teilnehmenden nahezu verdoppelt. Insgesamt wurden vom Gesamtfördervolumen von 625,9 Mio. Euro 78,2 % der insgesamt bewilligten Mittel entsprechend 489,5 Mio. Euro in Abstimmung mit den Regionen umgesetzt.

Az.: III 842-2

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