Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 704/2020 vom 03.11.2020

Ersthelferkarte der Unfallkasse NRW

Viele Menschen helfen anderen in Notsituationen wie zum Beispiel bei Unfällen oder Angriffen. Dabei ist vielen Ersthelferinnen und Ersthelfern nicht bewusst, dass sie während ihrer Hilfeleistung gesetzlich unfallversichert sind.

Daher bietet die Unfallkasse NRW jetzt eine Ersthelferkarte an. Diese informiert Personen, die Erste Hilfe leisten und dabei selbst zu Schaden kommen, über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Von körperlichen Verletzungen über die kaputte Hose bis hin zu psychischen Folgen – wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist über die Unfallkasse NRW abgesichert.

Die Unfallkasse NRW freut sich sehr, dafür mit dem Verband der Feuerwehren in NRW (VdF NRW) und der Notfallseelsorge in Nordrhein-Westfalen kompetente Kooperationspartner gefunden zu haben.

Mit der Ersthelferkarte können die Ersthelfenden bereits im unmittelbaren zeitlichen und inhaltlichen Kontext ihres Engagements auf den für sie bestehenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hingewiesen werden.

Damit verbindet die Unfallkasse NRW gemeinsam mit den Kooperationspartnern zugleich die Erwartung, dass den Ersthelfenden für ihr bis zur Übernahme des Einsatzes durch die Feuerwehren geleistetes Engagement, Wertschätzung und Dank bereits in der Einsatzsituation durch die Einsatzkräfte vermittelt werden kann.

In nächster Zeit werden allen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen Starterpakete zur Ersthelferkarte der Unfallkasse NRW übersandt. Im Starterpaket sind Ersthelferkarten, Merkblätter für die Einsatzkräfte und Infoflyer für Ersthelfende in verschiedenen Sprachen enthalten. Die Unfallkasse NRW hofft, dass die Feuerwehren die Ersthelferkarten sowie die Begleitmaterialien in den Einsatzfahrzeugen mitführen und zukünftig einsetzen.

Sollten Sie Fragen zur Ersthelferkarte haben oder mehr Materialien benötigen, wenden Sie sich bitte an feuerwehr@unfallkasse-nrw.de

Az.: 14.3.17-001/002

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