Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 54/2012 vom 14.12.2011

Erste Patientenbeauftragte der Landesregierung ernannt

Dr. Eleftheria Lehmann wird die erste Patientenbeauftragte der Landesregierung in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Sie übernimmt als zentrale Ansprechperson für besondere Anliegen erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen die neu geschaffene Funktion zum 1. Mai 2012.

In Ergänzung bestehender Angebote wie der Unabhängigen Patientinnen- und Patientenberatung, des Netzwerks Patientenberatung NRW, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und der zahlreichen Selbsthilfeorganisationen soll die Patientenbeauftragte

  • die Anwaltschaft für die Belange erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen übernehmen,
  • geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln,
  • Beschwerden und Erfahrungen von Patientinnen und Patienten bündeln und
  • Probleme im System sichtbar machen.

Unterschiedliche soziale Rahmenbedingungen sowie geschlechtsspezifische Bedürfnisse sollen mit Hilfe der Patientenbeauftragten in der medizinischen Versorgung und Forschung stärker berücksichtigt werden. Die Landesministerien sollen die Patientenbeauftragte bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die Rechte und Fragen des Schutzes der Patientinnen und Patienten betreffen, beteiligen. Die Patientenbeauftragte arbeitet unabhängig und weisungsfrei. In der Landesgesundheitskonferenz erhält sie Sitz und Stimme.

Dr. Eleftheria Lehmann leitete seit Anfang 2008 das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA.NRW). Dort konzipierte sie u. a. den Landesgesundheitsbericht, installierte das Zentrum für Bewegungsförderung und arbeitete mit kommunalen Strukturen zusammen. Zuvor war sie zwölf Jahre Präsidentin der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Büro der Patientenbeauftragten wird auf dem Gesundheitscampus im Bochum angesiedelt. Für die erforderliche Ausstattung mit Sachmitteln und Personal (3,5 Vollzeitstellen plus Patientenbeauftragte) stellt das Land pro Jahr rund 400.000 Euro zur Verfügung.

 

Az.: III 501

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