Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 240/1998 vom 05.05.1998

Erste Lizenzen nach dem neuen Postgesetz

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat kürzlich mitgeteilt, daß die ersten 36 Lizenzen nach dem neuen Postgesetz, das am 01.01.1998 in Kraft getreten ist, nunmehr verteilt werden. Bei den Lizenzen handele es sich um:

- 8 Lizenzen für die Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von 200 bis 1000 Gramm (davon 1 bundesweite Lizenz).

- 12 Lizenzen für die Beförderung von inhaltsgleichen Briefsendungen mit einem Gewicht von mehr als 50 Gramm und einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück (davon 1 bundesweite Lizenz).

- 16 Lizenzen für die Abholung von Briefsendungen aus Postfachanlagen bzw. für die Einlieferung von Briefsendungen bei Annahmestellen der Deutschen Post AG innerhalb derselben Gemeinde.

Die Erfüllung der die Arbeitsbedingungen betreffenden Lizenzvoraussetzung werde unterstellt, solange und soweit der Lizenznehmer

- die lizenzierte Tätigkeit als Selbständiger oder als Unternehmer mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern erbringe oder

- die lizenzierte Tätigkeit zu mindestens 80 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit in Arbeitsverhältnissen erbringe, die bei der gewerblichen Beförderung (Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern) von Briefsendungen bis 1000 Gramm üblich seien, oder

- eine sachliche Rechtfertigung dafür nachweise, daß er von diesen 80 % abweiche, z.B. wegen der Struktur seines Geschäftsaufkommens (Volumen und zeitliches Aufkommen).

Az.: 460 - 08

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