Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 684/2016 vom 11.10.2016

Erstattung kommunaler Wahlkosten bei der Landtagswahl 2017

Mit Schreiben vom 07.10.2016 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW aufgefordert, die  pauschalen Erstattungsbeiträge bei der anstehenden Landtagswahl 2017 an die Erstattungssätze bei der Bundestagswahl 2017 anzupassen, da sich der Aufwand der Kommunen zur Durchführung der Landtagswahl nur marginal zu dem der Bundestagswahl unterscheidet. 

Bei der Bundestagswahl 2017 soll der Pauschalbetrag für Gemeinden auf Vorschlag des Bundesinnenministeriums erhöht werden. So soll der Pauschalbetrag für Gemeinden mit mehr als 100.000 Wahlberechtigten um 0,05 EUR auf 0,79 EUR je Wahlberechtigten steigen, bei Gemeinden mit weniger als 100.000 Wahlberechtigten soll die Pauschale um 0,03 EUR auf 0,51 EUR erhöht werden. Dabei wird in der Begründung insbesondere auf die gestiegenen Personalkosten im öffentlichen Dienst seit dem Jahr 2008 verwiesen. 

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollten dementsprechend auch die in § 40 Landeswahlgesetz festzulegenden pauschalen Sätze angepasst werden.

Az.: 10.1.2.001/004

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