Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 321/1996 vom 05.07.1996

Errichtung von Sportplätzen mit Tennenmaterial

Die Gemeinde Finnentrop hat Mitte 1990 einen Sportplatz mit Tennenmaterial errichten lassen. Hier zeigten sich schon kurz nach Abnahme erhebliche Mängel in der Scherfestigkeit bzw. in der Verzahnung zwischen Deckschicht und Dyn. Schicht, die die Nutzung des Sportplatzes erheblich einschränkte bzw. ausschloß, so daß Gewährleistungsansprüche gegen die Herstellerfirma geltend gemacht worden sind.

Die Gemeinde Finnentrop bittet Kommunen, die im Zeitraum vor Mitte 1990 einen Sportplatz unter Verwendung von Tennenmaterial errichtet und ähnliche Erfahrungen gemacht haben, um ihren Bericht.

Rückmeldungen werden erbeten an die Gemeinde Finnentrop, Sportamt, Am Markt 1, 57413 Finnentrop, Tel. 02721/512152.

Az.: II/1 382-11

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