Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 599/2014 vom 25.08.2014

Erneute Änderung der Verpackungsverordnung

Die Verpackungsverordnung, auf deren Grundlage das privatwirtschaftliche Duale System zur Erfassung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen (gelbe Tonne/gelber Sack) betrieben wird, ist erneut geändert worden. Mit der 6. Änderung der Verpackungsverordnung (BGBl, I 2014, S. 1058 ff.) ist die EU-Richtlinie 2013/2/EU (Amtsblatt, L 37 vom 08.02.2013, S. 10) mit der ergänzenden Beispielliste zu Anhang 1 der EU-Richtlinie 94/62 EG in deutsches Recht umgesetzt worden. Diese Änderung ist am 24.07.2014 in Kraft getreten.

Weiterhin ist die 7. Änderung der Verpackungsverordnung (BGBl, I 2014, S. 1061 f.) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zum 01.10.2014 fällt die so genannte Eigenrücknahme der Hersteller/Vertreiber und Rückerstattung der geleisteten Entgelte von den Systembetreibern in § 6 Abs. 1 Satz 5 bis 7 Verpackungsverordnung ersatzlos weg. Ab dem 01.01.2015 wird eine neue Branchenlösung vorgesehen.

Unternehmen können ein eigenes, von den Dualen Systemen unabhängiges Rücknahmesystem für Einweg-Verkaufsverpackungen bei bestimmten den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen (z. B. Kantinen, Hotels, Handwerksbetrieben) betreiben. Die Anfallstellen müssen ihre Teilnahme aber schriftlich bestätigen. Gefordert ist eine genaue Dokumentation der gelieferten und zurückgenommenen Verpackungsmengen, um Missbrauch und Umgehungen einzudämmen. Ein Nachweis mittels allgemeiner Marktgutachten reicht nicht mehr aus.

Az.: II 31-16-4 qu-ko

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