Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 598/2008 vom 04.09.2008

Erneuerte Sozialagenda der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat jüngst die erneuerte Sozialagenda – ein umfangreiches Initiativenpaket – vorgelegt. Die Agenda steht für ein soziales Europa, Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität und basiert auf einem integrierten Ansatz, der verschiedene Politikfelder zusammenführt. Die Kommission zeigt auf, wie die EU durch Initiativen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Qualifikation, Diskriminierungsbekämpfung, Mobilität und Gesundheit dazu beitragen soll, Chancen zu eröffnen, Zugangsmöglichkeiten zu schaffen und Solidarität zu üben.

Die erneuerte Sozialagenda ist darauf ausgelegt, den Europäern, insbesondere jungen Menschen, die Möglichkeiten und die Fähigkeiten an die Hand zu geben, um den schnellen Wandel aufgrund der Globalisierung, des technischen Fortschritts und der Alterung der Gesellschaft sowie Entwicklungen wie den aktuellen Anstieg der Lebensmittel- und Ölpreise und die kürzlichen Turbulenzen auf den Finanzmärkten besser zu bewältigen.

Die Sozialagenda stützt sich auf drei Pfeiler – Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität -, und ihr Schwerpunkt liegt darauf, den Bürgern die Möglichkeiten und die Fähigkeiten an die Hand zu geben, ihr Potenzial voll ausschöpfen zu können, und zugleich denjenigen, die hierzu nicht in der Lage sind, zu helfen. Das zusammen mit der erneuerten Sozialagenda angenommene Paket umfasst 19 Initiativen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, Bildung und Jugend, Gesundheit, Informationsgesellschaft und Wirtschaft. Die Initiativen sind an den folgenden Prioritäten ausgerichtet:

• Die Zukunft vorbereiten: Kinder und junge Menschen
• In Menschen investieren: Steuerung des Wandels
• Ein längeres und gesünderes Leben unterstützen
• Diskriminierungen bekämpfen
• Die Instrumente stärken
• Die internationale Agenda mitgestalten
• Armut und soziales Ausgrenzung bekämpfen.

Weiterführende Informationen sind der Hompage ec.europa.eu/social zu entnehmen.

Az.: III 80 - 50

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