Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 234/2002 vom 05.05.2002

Erneuerbare-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Das LG Koblenz hat in dem Musterverfahren RWE Plus AG ./. Gebr. Rhodius GmbH – 1 HO 92/01 – mit Urteil vom 31.01.2002 entschieden, daß die Preiserhöhung der RWE AG unberechtigt ist, die diese seinerzeit der Beklagten wegen der Mehrkosten aus dem EEG und KWKG auferlegte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß RWE Plus weder einen gesetzlichen noch einen vertraglichen Rechtsanspruch hat, seine Preise in laufenden Gewerbekundenverträgen wegen der Belastung aus EEG und KWKG zu erhöhen. Insbesondere wurde klargestellt, daß die Steuer/Abgabenklausel, die als Standardklausel in den meisten Verträgen enthalten ist, kein Recht zur Preiserhöhung einräumt. Darüber hinaus entschied das Gericht, daß die Beklagte versehentliche Zahlungen nicht zurückverlangen kann, da das Unternehmen in Kenntnis der Nichtschuld leistete.

Az.: G/3 811-16

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