Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 380/2007 vom 07.05.2007

Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Das Ministerium für Bauen und Verkehr hat einen Mustereinführungserlass zum Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte erlassen. Dieser wurde durch die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz am 21.03.2007 beschlossen. Der Erlass kann von unseren Mitgliedern im Intranet unter Bauen und Vergabe abgerufen werden. Der Mustererlass ist in NRW mit folgenden abweichenden Regelungen zum Abstandsflächenrecht anzuwenden:

Die Landesbauordnung enthält hinsichtlich des Abstandsflächenrechts eine von der Musterbauordnung 2002 abweichende Regelung. Die Regelung des § 6 BauO NRW schreibt eine Tiefe der Abstandfläche von 0,8 H (0,5 H in Kerngebieten, 0,25 H in Gewerbe- und Industriegebieten) vor, die auf einer Länge der Außenwände und von Teilen der Außenwände von nicht mehr als 16 m gegenüber jeder Grundstücksgrenze und gegenüber jedem Gebäude auf demselben Grundstück auf 0,4 H (in Kerngebieten 0,25 H) reduziert werden darf. Damit stellt sich der städtebauliche Bedarf zur Festsetzung von größeren Tiefen der Abstandsflächen anders dar, als bei Ländern, die das Abstandsflächenrecht der Musterbauordnung übernommen haben.

Az.: II/1 620-00

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