Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 104/1997 vom 20.02.1997

Erlaubnis- und Ausweispflicht bei Durchführung von Ausflugs- und Ferienziel-Reisen

Die 33. Ausnahmeverordnung zur StVZO, vom 22.01.1987 (BGBl. I, S. 4721) befreit Fahrer, die Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen im Sinne von § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Personenkraftwagen und Kleinbussen (bis zu 9 Plätzen) einschl. Führersitz) nicht gewerbsmäßig durchführen, von der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Dadurch werden insbesondere Beförderungen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege und sozialen Diensten kirchlicher Organisationen und Jugendgruppen zur Freizeiten und Seminaren begünstigt.

Die Ausnahmeregelung war befristet.

Die Befristung ist durch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Artikel 4 - (BGBl. I 96/31, S. 887) aufgehoben worden.

Az.: II

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