Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 96/2006 vom 24.01.2006

Erlasse und Förderrichtlinien zur Offenen Ganztagsschule

Die Geschäftsstelle hat am 3. Januar 2006 eine Stellungnahme zur Neufassung der Erlasse und Förderrichtlinien zur Offenen Ganztagsschule gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben. Nachfolgend wird die grundsätzliche Einschätzung wiedergegeben:

„Die Absicht des Landes, die Qualität in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Sinne von § 9 Abs. 3 Schulgesetz durch eine Bereitstellung zusätzlicher Lehrerstellen zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Städte- und Gemeindebund hat sich seit Beginn der Diskussion um die Offene Ganztagsschule dafür eingesetzt, daß der Offenen Ganztagsschule mehr Lehrerstellenanteile zugute kommen. Die nunmehr beabsichtigten zwei Zehntel-Lehrerstellenanteile sind ein Schritt in die richtige Richtung. Um dem Ziel der Intensivierung einer gezielten und individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern Rechnung zu tragen, sind u.E. jedoch mindestens Drei-Zehntel-Lehrerstellenanteile erforderlich.

Wenn die Bereitstellung der zusätzlichen Zehntel-Lehrerstelle pro Gruppe in der Offenen Ganztagsschule auch grundsätzlich zu begrüßen ist, so ist die Einschränkung der Möglichkeit der Kapitalisierung der bestehenden Zehntel-Lehrerstelle jedoch bedenklich. Denn durch diese Einschränkung wird bei zahlreichen Schulträgern eine Finanzierungslücke für sonstige Angebote in der Offenen Ganztagsschule entstehen.

Nicht nachvollziehbar ist zudem, warum die Landesförderung – insbesondere der Grundfestbetrag von 615 Euro pro Schuljahr und Kind – nicht an die aktuellen Gegebenheiten angepaßt wird. Der Grundfestbetrag ist seit nunmehr drei Jahren unverändert geblieben. Die entstandenen Preissteigerungen müssen einseitig vor Ort aufgebracht werden.

In den uns zugeleiteten Erlaßentwürfen sind an zahlreichen Stellen zusätzliche Standards zu Lasten der Schulträger gesetzt worden. Wenn das Land seine Bekenntnisse zum Standardabbau ernst meint, dann sollte ein erster Beitrag zur Umsetzung dieser Ankündigung der Verzicht auf neue Vorgaben sein. Aus der Sicht des StGB NRW handelt es sich durchweg um entbehrliche Standards. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW sollte stattdessen den Schulen und Schulträgern einen größeren Handlungsspielraum ermöglichen.“

Die vollständige Stellungnahme kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Offene Ganztagsschule abgerufen werden.

Az.: IV/2 211-13

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