Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 206/2007 vom 22.02.2007

Erlassanträge der Firma "Ihr Platz GmbH & Co KG"

Wir hatten mit Mitteilungsnotiz Nr. 77 v. 04.01.2007 über die Erlassanträge der Ihr Platz GmbH & Co. KG hinsichtlich der Gewerbesteuerforderungen aus Sanierungsgewinnen berichtet. Wir hatten auch darüber informiert, dass aufgrund eines Gesprächs von Vertretern der Ihr Platz GmbH & Co. KG mit Mitarbeitern der Geschäftsstelle des StGB NRW empfohlen wird, die demnächst an die Standortgemeinden übersendeten Anträge auf Erlass der Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinnen der Ihr Platz GmbH & Co. KG positiv zu bescheiden.

An dieser Empfehlung hält die Geschäftsstelle auch fest. Wir möchten lediglich ergänzend mitteilen, dass vom Finanzamt Osnabrück-Stadt zwischenzeitlich Zerlegungsbescheide für die Jahre 2004 und 2005 übersandt wurden. In den Anlagen zu den Bescheiden wird bescheinigt, dass die Erträge in vollem Umfang auf Sanierungsgewinnen beruhen. Da die Sanierung jedoch erst im Kalenderjahr 2005 begonnen hat, ist diese Begründung für das Kalenderjahr 2004 nicht nachvollziehbar. Eine diesbezügliche telefonische Anfrage beim Finanzamt Osnabrück-Stadt hat ergeben, dass die Anlage zum Zerlegungsbescheid 2004 aufgrund falscher Angaben der Firma beigefügt wurde und somit als gegenstandslos zu betrachten sei. Eine Korrektur der Zerlegungsbescheide sei wegen der Vielzahl der betroffenen Kommunen nicht vorgesehen.

Nach unserer Kenntnis wird der Erlass der Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinnen von der Ihr Platz GmbH & Co. KG aber auch nur für die Jahre 2005 und 2006 beantragt. Insofern ist die fehlerhafte Bescheidung zu dem Kalenderjahr 2004 u. E. auch rechtlich nicht relevant.

Az.: IV/1 932-00

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