Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 710/2013 vom 09.10.2013

Erlass zur Verwendung der Sportpauschale

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat uns jetzt eine neue Fassung des Erlasses zur Verwendung der Sportpauschale nach dem GFG übermittelt. Den Gemeinden wird seit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 zur Unterstützung der Erfüllung ihrer Aufgaben im Sportbereich jährlich eine Sportpauschale gewährt. Innen- und Finanzministerium haben mit dem Runderlass vom 10. März 2004 die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz möglichen Verwendungszwecke für den Einsatz der Sportpauschale festgelegt.

Mit Datum vom 23. Mai 2013 ist ein an die Neuordnung der Begriffsbestimmungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Reform des kommunalen Haushaltsrechts angepasster Runderlass ergangen. Nach Veröffentlichung des Runderlasses wurde festgestellt, dass dieser hinsichtlich des Verwendungszwecks „Finanzierungskosten“ von der bisherigen Regelung zu abgeschlossenen Maßnahmen abweicht. Zur Vereinheitlichung wird der Erlass entsprechend dem Wortlaut des Erlasses zur Verwendung der Schulpauschale/Bildungspauschale angepasst.

Der Erlass von 23. Mai 2013 wird durch den neuen Erlass vom 18.09.2013 ersetzt. Der überarbeitete Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Erlasse abrufbar.

Az.: IV/1 902-10

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