Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 162/2014 vom 11.02.2014

Erlass zur Schulsozialarbeit des NRW-Innenministeriums

Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen haben der Geschäftsstelle einen Erlass zum Umgang der Gemeinden mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 - 2013 zugeleitet. Nachfolgend wird der Inhalt des Erlasses wiedergegeben:

„ln den Jahren 2011 - 2013 wurden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 46 Abs. 5 SGB II) bereitgestellt Die Bindung dieser Mittel zur Finanzierung von Schulsozialarbeit i.S.d. Bildungs- und Teilhabepakets ergibt sich aus dem gemeinsamen Erlass des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 7. Juli 2011(Siehe Anlage). Für die Schulsozialarbeit wurden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen jährlich etwa 100 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Nachdem die Mittel für die Schulsozialarbeit in einigen Kommunen bisher nicht vollständig zweckgerecht  verwendet werden konnten, haben sich nun einige Fragen zum gebotenen haushaltsrechtlichen Umgang mit den Resten ergeben. Zur Klarstellung geben wir folgende Hinweise:

Die bisher (seit dem Jahr 2011) nicht verwendeten Mittel für Schulsozialarbeit i.S.d. Bildungs- und Teilhabepakets dürfen bedarfsgerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden. Dies gilt insbesondere auch für Kommunen in schwieriger haushaltwirtschaftlicher Lage (Haushaltssicherungs-, Nothaushalts- und Stärkungspaktkommunen).

Entsprechend kann, mit Bezug auf das Schreiben von Herrn Minister Schneider vom 17. Dezember 2013, auch mit nicht verwendeten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets verfahren werden. Im Hinblick auf die Finanzierung der Schulsozialarbeit wird sich das Land Nordrhein-Westfalen weiter beim Bund dafür einsetzen, dass hier eine dauerhaft tragfähige Lösung gefunden wird.“

Az.: III/2 810-2

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