Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 244/2005 vom 28.02.2005

Erlass zum NKF-Gesetz

Bezug nehmend auf die Mitteilungsnotiz Nr. 166/2005 möchten wir nunmehr darauf hinweisen, dass das Innenministerium NRW mit Runderlass vom 24.02.2005 (Az.: 34-48.01.32.03-1259/05) die Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung veröffentlicht hat. Der Erlass nimmt die Muster, die der Begründung zum Regierungsentwurf als Anlagen beigefügt waren, zum Ausgangspunkt.

Die Muster, die als Anlagen 1 bis 25 dem Runderlass beigefügt sind, werden zur Anwendung im Rahmen der örtlichen Haushaltswirtschaft empfohlen, soweit sie nicht im Einzelnen nach § 133 Abs. 3 der GO für das Land NRW als Verwaltungsvorschriften oder gem. § 133 Abs. 4 GO aus Gründen der Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte für verbindlich erklärt werden.

Der Runderlass mit den Mustern wird Anfang März im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Er ist bereits jetzt auf der Internet-Seite des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen unter www.im.nrw.de unter dem Button „NKF “ und im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Neues Kommunales Finanzmanagement“ abrufbar.

Az.: IV/1 904-05/6

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