Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 208/2008 vom 18.03.2008

Erlass des NRW-Schulministeriums zu Verbundschulen und Schulverbünden

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle den Erlass „Verbundschulen und Schulverbünde – Rechtlicher Status und Förderung von schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten in verschiedenen Teilstandorten nach der Zusammenlegung“ zur Verfügung gestellt. Darin weist das MSW ausdrücklich darauf hin, die Bildung von Schulverbünden bzw. Verbundschulen habe Auswirkungen auf den rechtlichen Status und die Landesförderung der jeweiligen Ganztags- und Betreuungsangebote der einzelnen Standorte. Grundlage für den rechtlichen Status sei die Entscheidung des Schulträgers gem. § 61 Schulgesetz. Für die Landesregierung gelte im Rahmen der bekannten Erlasse und Förderrichtlinien des Ministeriums für Schule und Weiterleitung zu schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten der Grundsatz: „Eine Schule – ein System“. Gleichzeitig sei im Sinne des Bestandsschutzes sicherzustellen, dass Kinder, die im Schuljahr 2007/2008 an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, auch in Zukunft an diesen Angeboten teilnehmen könnten.

Sodann erfolgen ausführliche Hinweise, wie im Einzelnen die Bezirksregierungen bei anstehenden Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren verfahren sollen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Erlass verwiesen, den die Geschäftsstelle im Intranetangebot des Verbandes unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Offene Ganztagsschule/Erlass des MSW zu Verbundschulen und Schulverbünde zur Verfügung gestellt hat.

Az.: IV/2 211-13

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