Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 103/2007 vom 22.01.2007

Erlass des NRW-Schulministeriums zu Schulpsychologen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle den Erlass „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ zugeleitet. Darin werden im Einzelnen die Einstellungsvoraussetzungen, die Aufgaben der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und die Zusammenarbeit von Schulträgern und Schulaufsicht sowie die Dienst- und Fachaufsicht geregelt. Darüber hinaus enthält der Erlass auch Ausführungen zur Eingruppierung bei einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis.

Die Geschäftsstelle hat in einer Stellungnahme gegenüber dem MSW NRW darauf hingewiesen, der Städte- und Gemeindebund NW gehe davon aus, dass der Erlass für die im Dienste des Landes tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gelte, nicht aber unmittelbar für die kommunalen Schulpsychologen.

Die Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NW können den Erlass im Intranetangebot des Verbandes unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Schulpsychologen abrufen.

Az.: IV/2 241-7

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