Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 267/2018 vom 25.04.2018

Erläuterungen zu Sonderbauverordnung aktualisiert

Die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung — SBauVO) vom 02.12.2016 ist am 05.01.2017 in Kraft getreten (siehe StGB NRW-Mitteilung 94/2017 vom 04.01.2017). Zwischen März und Dezember 2017 wurden seitens des Ministeriums für Heimat Kommunales Bau und Gleichstellung (MHKBG) in allen Regierungsbezirken Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden durchgeführt.

Auf Grundlage der dort eingebrachten Fragen folgten nun eine Ergänzung der Erläuterungen zur SBauVO und weitere Erläuterungen des Teils 5 — Garagen. Ergänzt wurden dabei auch — wie vom Städte- und Gemeindebund NRW gefordert — Erläuterungen zum neu eingeführten  „Räumungskonzept“ bei Versammlungsstätten. Einzusehen und zum Download zur Verfügung gestellt sind die Erläuterungen unter folgendem Link auf der Website des MHKBG: https://www.mhkbg.nrw/Bau/weitere_infos/Sonderbauten/index.php .

Az.: 20.3.1.2-001/002 os

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