Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 732/2005 vom 12.10.2005

Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage

Bezug nehmend auf die Mitteilungsnotiz Nr. 608 v. September 2005, mit der wir über den Entwurf der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz informiert hatten, möchten wir nunmehr über die endgültige Verabschiedung der Verordnung berichten. Die Verordnung setzt die Erhöhungszahl des Landesvervielfältigers nach § 6 Abs. 2 u. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes für das Jahr 2006 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein auf 7 Prozentpunkte fest. Die Verordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft und ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 62 v. 01.10.2005, S. 2905, veröffentlicht.

Der Gesamtvervielfältiger beträgt für das Jahr 2006 damit insgesamt 74 Prozentpunkte. Eine Übersicht über die Entwicklung des Vervielfältigers zur Gewerbesteuerumlage ist für Mitglieder im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Gewerbesteuer“, „Gewerbesteuerumlage“, „Entwicklung des Vervielfältigers der Gewerbesteuerumlage“ abrufbar.

Az.: IV/1 932-03

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