Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 316/2018 vom 15.05.2018

Erhöhung der GVFG-Mittel vom Bund

Das Bundeskabinett hat am 02.05.2018 eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um den Weg für die Erhöhung und Dynamisierung der Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) frei zu machen. Die Mittelvon aktuell 332,5 Mio. Euro pro Jahr im GVFG-Bundesprogramm sollen laut Koalitionsvertrag auf 1 Mrd. Euro angehoben werden. Ab dem Jahr 2021 sollen die Mittel darüber hinaus dynamisiert werden. Die GVFG-Mittel können bislang nicht erhöht werden, weil im Juli 2017 eine „Versteinerungsklausel“ in Art. 125 c Grundgesetz eingefügt worden war, die eine GVFG-Erhöhung erst ab 2025 zulässig macht.  

Die Mittel des GVFG-Bundesprogramms stellen wesentliche Investitionsmittel für Großprojekte des ÖPNV in den Städten und des Schienenverkehrs im Nahverkehr dar. Die Anhebung der GVFG-Mittel ist daher ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ÖPNV und Voraussetzung, um Ziele im Bereich der Verkehrspolitik für Klimaschutz und Luftreinhaltung zu erreichen. Nun müssen zügig die weiteren gesetzlichen Entscheidungen getroffen werden.

Az.: 33.0-003/002

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