Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 688/2016 vom 18.10.2016

Erhöhung der EEG-Umlage 2017

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) und die Bundesnetzagentur haben den EEG-Umlagebetrag für 2017 von 23,98 Mrd. Euro für das Jahr 2017 ermittelt. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sich die EEG-Umlage pro Kilowattstunde von 6,354 Cent auf 6,880 Cent erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 8,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016. Der EEG-Umlagebetrag berechnet sich aus der Vergütung der Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse; weiterhin werden der EEG-Kontostand und die Liquiditätsreserve bei der Bemessung berücksichtigt.

Die tatsächliche Höhe der EEG-Umlage liegt damit jedoch unter den Ende September in der Presse kursierenden Zahlen. Dort war man von einem Anstieg auf mindestens 7,1 Cent je Kilowattstunde ausgegangen. Die Bundesnetzagentur hatte aufgrund von Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber eine EEG-Umlage von 7,2 Cent je Kilowattstunde für nicht ausgeschlossen gehalten. Nähere Informationen sind der Pressemitteilung der Übertragungsnetzbetreiber im Internet unter https://www.netztransparenz.de entnehmen.

Az.: 28.6.9-002/003 we

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