Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 83/2007 vom 11.01.2007

Erhebungsmerkmale im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben sich die Datengrundlagen für die kommunalen Finanzstatistiken verändert. In einer gemeinsamen Besprechung am 12.05.2006 hatten sich die kommunalen Spitzenverbände und das Innenministerium NRW darauf verständigt, für die Zukunft durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) NRW zusätzlich wichtige Merkmale der Erträge und Aufwendungen und zur Bilanz zu erheben. Dabei war man sich darin einig, dass dies erforderlich ist, um auch künftig die Finanzlage der Gemeinden durch die Nutzer der Finanzstatistiken weiter objektiv und auf Grundlage des NKF auswerten und darstellen zu können. Andererseits bestand Konsens, dass bei der Erhebung der Daten kein unvertretbarer Aufwand für die Gemeinden entstehen soll.

Zur Erarbeitung der finanzstatistischen Merkmale wurde im Sommer eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der neben Vertretern des Innenministeriums und von den kommunalen Spitzenverbänden benannten kommunalen Praktikern auch Vertreter des LDS NRW teilgenommen haben. Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich mehrmals getagt und als Ergebnis ihrer Arbeit die finanzstatistischen Anforderungen für Einzahlungen/Auszahlungen und Erträge/Aufwendungen erarbeitet. In der Arbeitsgruppe bestand Einvernehmen, dass es darüber hinaus erläuternder Zuordnungshinweise bedarf, die ebenfalls von der Arbeitsgruppe erstellt wurden. Auf diesen Grundlagen soll im nächsten Arbeitsschritt festgelegt werden, welche Daten aus den Bereichen Einzahlungen/Auszahlungen und Erträge/Aufwendungen zu welchem Zeitpunkt zukünftig von den Kommunen für die Finanzstatistik gemeldet werden sollen.

Danach sollen die entsprechenden Festlegungen für die Bilanzdaten und die Produktgruppen getroffen werden.

Klar ist jetzt schon, dass die ursprünglich bereits für Anfang des Jahres 2007 vorgesehene Datenlieferung auf der neuen Grundlage aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr realisierbar ist. Beabsichtigt ist nunmehr, die erforderlichen Regelungen im ersten Halbjahr 2007 zu treffen, so dass ab dem 1. Quartal 2008 die Datenlieferung auf den neuen Grundlagen erfolgen kann.

Die kommunalen Spitzenverbände konnten in einem Gespräch über die weitere Vorgehensweise im Innenministerium erreichen, dass das ursprüngliche Vorhaben des Landes, den Kontenrahmen bis auf die Ebene der sog. „Viersteller“ gem. § 27 Abs. 7 GemHVO als verbindlich zu erklären, aufgegeben wird. Die Verbindlicherklärung eines neuen detaillierteren Kontenrahmens hätte für viele Kommunen, die das NKF schon eingeführt haben und sich bei ihrem Kontenplan nicht exakt an den Vierstellern des NKF-Kontenrahmens orientiert haben, zu großem Veränderungsaufwand geführt. Wir konnten dem Innenministerium deutlich machen, dass dieser Aufwand unverhältnismäßig ist, da die Lieferung der finanzstatistischen Daten nicht abhängig ist von einem verbindlichen Kontenrahmen. Die Kommunen müssen auch zukünftig frei sein in der Gestaltung ihres örtlichen Kontenplans, der nach eigenen Bedürfnissen gestaltet werden kann. Sie haben dann mit entsprechenden Software-Verknüpfungen sicherzustellen, dass die finanzstatistischen Anforderungen bedient werden können. Nach Ansicht der in der Arbeitsgruppe vertretenen Praktiker ist dies leistbar.

Das LDS wird die Städte und Gemeinden in Kürze über die neuen Erhebungsmerkmale im Neuen Kommunalen Finanzmanagement informieren.

Az.: IV/1 903-05

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