Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 387/2009 vom 23.07.2009

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2008

Die steuerliche Betriebsprüfung der Finanzämter hat im Jahr 2008 zu einem Mehrergebnis von 17,8 Milliarden Euro für die öffentlichen Haushalte geführt. Der größte Teil entfiel mit 5,3 Milliarden Euro auf die Körperschaftsteuer. Bei der Gewerbesteuer ermittelten die Prüfer 3,6 Milliarden Euro und bei der Einkommensteuer 3,3 Milliarden Euro an Mehrsteuern. Die ermittelten Mehrsteuern werden überwiegend zu bestandskräftigen Veranlagungen führen und dann auch bei den Städten und Gemeinden kassenwirksam werden.
Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs des Staates. Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern und die Gewerbesteuer. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und speziellen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern außer der Gewerbesteuer.
Im Jahr 2008 haben 13.337 Betriebsprüfer für die öffentlichen Haushalte ein Mehrergebnis von 17,8 Milliarden Euro erzielt. Von den 8.390.722 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter im Jahr 2008 erfasst waren, wurden 210.636 geprüft (2,5 Prozent, vgl. Tabelle). Geprüft werden gewerbliche Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Freiberufler und sonstige Steuerpflichtige.

Tabelle: Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum 1.1.2008-31.12.2008

Größenklasse

gesamt

darunter geprüft

Anzahl

Anteil in %

Großbetriebe

170.060

39.885

23,5

Mittelbetriebe

758.051

56.999

7,5

Kleinbetriebe

1.141.146

44.114

3,9

Kleinstbetriebe

6.321.465

69.638

1,1

Summe

8.390.722

210.636

2,5

Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften

10.685

1.770

16,6

Bauherrengemeinschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften

15.612

1.616

10,4

Quelle: BMF.

Der Prüfungsturnus differiert für die einzelnen Betriebsgrößen sehr stark. Während rechnerisch ein Großbetrieb alle 4,26 Veranlagungsjahre geprüft wird, vergehen 90,78 Jahre bis ein Kleinstbetrieb wieder mit einer Betriebsprüfung rechnen muss. Im Durchschnitt der Größenklassen liegen 39,84 Jahre zwischen den Prüfungen.
Zur Prüfungsdichte (Wahrscheinlichkeit, dass ein Veranlagungsjahr geprüft wird):
Während bei Großbetrieben ca. 82 Prozent der Veranlagungsjahre geprüft werden, sind es bei Kleinstbetrieben lediglich ca. 3 Prozent.
Zum Mehrergebnis nach Größenklassen: Das Mehrergebnis von 17,8 Milliarden Euro entfällt zu 78 Prozent auf Großbetriebe (14,0 Milliarden Euro), zu 7 Prozent auf Mittelbetriebe (1,3 Milliarden Euro) und zu 6 Prozent auf Kleinstbetriebe (1,0 Milliarden Euro). Auf Kleinbetriebe entfallen 4 Prozent (0,7 Milliarden Euro) und auf Übrige (§ 193 Abs. 2 Abgabenordnung/AO) 5 Prozent (0,8 Milliarden Euro).
Zum Mehrergebnis nach Steuerarten: Auf die Körperschaftsteuer entfallen 29 Prozent (5,3 Milliarden Euro) des Mehrergebnisses; 20 Prozent entfallen auf die Gewerbesteuer (3,6 Milliarden Euro) und 19 Prozent auf die Einkommensteuer (3,3 Milliarden Euro). Auf Zinsen nach § 233a AO entfallen 18 Prozent (3,2 Milliarden Euro), 9 Prozent auf die Umsatzsteuer (1,5 Milliarden Euro) und 5 Prozent auf sonstige Steuern (0,9 Milliarden Euro).

Az.: IV/1 920-06

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