Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 575/2008 vom 04.09.2008

Ergebnisse der Steuerfahndung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert in seinem Monatsbericht August 2008 über die Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren 2005 bis 2007 und greift dabei auf die Steuerstrafsachenstatistik zurück. Allein im Jahr 2007 wurden Steuernachzahlungen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro infolge des Einsatzes der Steuerfahndung festgesetzt. Auf die Gewerbesteuer entfallen im Jahr 2007 rund neun Prozent der bestandskräftigen Mehrsteuern, das sind knapp 150 Millionen Euro. Der weit überwiegende Anteil der bestandskräftigen Mehrsteuern entfällt auf die Umsatzsteuer (36 %, 574,5 Mio. Euro) und die Einkommensteuer (34 %, 543,5 Mio. Euro).

Entsprechend der Verwaltungszuständigkeit sind die Länderbehörden für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig. In einigen Ländern ist die Steuerfahndung den Finanzämtern angegliedert, in anderen Ländern wurden eigenständige Finanzämter für Steuerfahndung eingerichtet.

Az.: IV/1 920-06

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