Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 733/2002 vom 05.12.2002

Ergebnisse der November-Steuerschätzung

Vom 12. bis 13. November 2002 traf sich der Arbeitskreis (AK) "Steuerschätzungen" in Dessau, um die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte für die Finanzplanungszeiträume bis 2002 und 2003 zu schätzen. Danach verlieren die Städte und Gemeinden gegenüber der Schätzung vom Mai 2002 weitere 2,4 Mrd. € an Steuereinnahmen in diesem Jahr sowie weitere 2,9 Mrd. € im nächsten Jahr.

Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2002 wurden die finanziellen Auswirkungen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes (Haushaltsfreibetrag), des Gesetzes zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern, des Altfahrzeug-Gesetzes, des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes sowie des Flutopfersolidaritätsgesetzes berücksichtigt. Lediglich geplante Maßnahmen wurden bei der Schätzung noch nicht berücksichtigt.

Für die Zunahme des nominalen Bruttoinlandprodukts wurden +2 % im Jahr 2002 und +3 ½ % im Jahre 2003 zugrunde gelegt. Darin sind die geschätzten Inflationswerte enthalten. Die Bundesregierung hat ihre Annahmen für das reale Wirtschaftswachstum von ursprünglich 0,75 auf 0,5 % für 2002 und von 2,5 auf 1,5 % für 2003 abgesenkt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem ebenfalls am 13. November 2002 veröffentlichten Jahresgutachten 2002/03 das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr auf 0,2 % und im Jahr 2003 auf 1 % geschätzt. Noch im Mai 2002 gingen die Steuerschätzer von einer deutlichen konjunkturellen Erholung und damit von viel höheren Steuereinnahmen aus.

Unter den Annahmen der Steuerschätzer mußte – wie es seit dem Jahr 2001 halbjährlich zur Gewohnheit geworden ist – abermals die Einnahmeschätzung für die Städte und Gemeinden nach unten korrigiert werden. Diesmal sogar besonders deutlich: Die Experten räumen allein gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2002 eine Abweichung zu Lasten der kommunalen Haushalte (ohne Stadtstaaten) in Höhe von 2,4 Mrd. € für 2002 und 2,9 Mrd. € für 2003 ein. Dies trifft die Gemeinden extrem hart, weil sich die Einnahmen nach dem Einsturz in 2001 bereits auf einem deutlich gesunkenen Niveau befinden. Mit 51,8 Mrd. € liegen die kommunalen Steuereinnahmen danach im Jahr 2002 gut 5,3 Mrd. € unter denen des Jahres 2000.

Daß für 2003 die Mai-Schätzergebnisse für die Gemeinden noch stärker als für dieses Jahr nach unten korrigiert wurden, zeigt, daß der seit 2001 zu verzeichnende Absturz keine vorübergehende Schwankung, sondern eine dauerhafte Krise bei den gemeindlichen Steuereinnahmen darstellt.

Obwohl die Abweichungen gegenüber der Mai-Schätzung zu Lasten der Haushalte von Bund und Länder in absoluten Zahlen noch höher liegen, zeigt sich die Dramatik für die Gemeinden auch an folgendem: Die Städte und Gemeinden haben gemessen an der Höhe ihrer Steuereinnahmen (knapp 52 Mrd. €) im Vergleich zu Bund (gut 190 Mrd. €) und Ländern (178 Mrd. €) anteilig die empfindlichsten Steuerverluste hinzunehmen.

Bei den einzelnen Steuerarten zeigt sich folgendes:

Der Gewerbesteuereinbruch 2001 um 11,5 % (netto) setzt sich 2002 fort: Gegenüber den bereits stark gesunkenen Einnahmen wird nochmals mit einem weiteren Rückgang von 11,1 % (entsprechen gut 2,1 Mrd. €) gerechnet.

Für die kleineren und mittleren Städte und Gemeinden ist besonders bedrückend, daß nach den neuesten Schätzungen der 2001 erfolgte Rückgang beim Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 3,4 % im Jahr 2002 keineswegs ausgeglichen wird. Im Gegenteil: Mit 22,06 Mrd. € wird der Vorjahreswert (22,285 Mrd. €) noch um 1 % unterschritten. Vor einem Jahr hatten die Steuerschätzer noch einen Anstieg von 3,6 % in diesem Bereich prognostiziert.

Auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war mit einem Anstieg um 2,7 % für das Jahr 2002 gerechnet worden, während nun ein leichter Rückgang (0,4 %) prognostiziert worden ist.

Zudem müssen Gemeinden bald Kürzungen von Zuweisungen durch die Länder befürchten, nachdem auch deren Einnahmen, insbesondere aus der Körperschaftssteuer, überaus kläglich sind: Nach Minusbeträgen von 425 Mio. € im Jahr 2001 wird für 2002 mit Minimalbeträgen von 850 Mio. € gerechnet, so daß von einer Normalisierung bei der Einnahmesituation der Länder ebenfalls nicht gesprochen werden kann.

Wir haben oft darauf hingewiesen, daß die Gemeinden im Gegensatz zu den Ländern ihre Einnahmeausfälle nicht an andere öffentliche Haushalte weitergeben können und nicht die Möglichkeiten zur Entlastung ihrer Haushalte haben wie der Bund, der bei EU-Beiträgen sowie durch Rückzahlungen von Auslandschuldnern finanziell entlastet wurde und kurzfristige Steuererhöhungen durchsetzen konnte. Daher werden wir weiterhin deutlich herausstellen, daß die Gemeinden zur finanziellen Genesung auf die Hilfe des Gesetzgebers angewiesen sind. Gefragt ist hier vor allem der Bund: Dringlich wären jetzt Investitionshilfen des Bundes und die Senkung der Gewerbesteuerumlage sowie natürlich eine umfassende Gemeindefinanzreform im Anschluß daran.

[Quelle: DStGB Aktuell 4602 v. 15.11.2002]

Az.: IV/1 900-02

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