Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 488/2006 vom 05.07.2006

Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat uns nach Abschluss der Aufbereitungsarbeiten des 4. Quartals der vierteljährlichen Kassenstatistik des Jahres 2005 die Ergebnisse des aktuellst verfügbaren Quartals sowie das kumulierte Jahresergebnis 2005 zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse des Jahres 2005 sind im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Daten zur Finanzplanung“, „Kommunale Kassenstatistik“, „Jahreszahlen“ abrufbar.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (GV) im Land Nordrhein-Westfalen gaben im Jahr 2005 über fünf Milliarden Euro mehr aus, als sie im gleichen Zeitraum einnahmen. Das Ausgabenvolumen belief sich brutto auf 61,8 Milliarden Euro (gegenüber 2004: +4,8 Prozent); dem standen 56,2 Milliarden Euro (+3,1 Prozent) an Einnahmen gegenüber.

Der Schuldenstand der Kommunen betrug (ohne Berücksichtigung der kommunalen Sondervermögen) Ende letzten Jahres knapp 24,8 Milliarden Euro (+0,7 Prozent). Hinzu kamen 10,6 Milliarden Euro (+25,8 Prozent) an Kassenkrediten; die Zunahme dieser Verbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fehlbeträge in den kommunalen Verwaltungshaushalten.

2005 flossen netto 14,8 Milliarden Euro (+5,7 Prozent) an Steuern und steuerähnlichen Einnahmen in die kommunalen Kassen. Dabei stiegen die Gewerbesteuereinnahmen netto um 14,4 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro, die Grundsteuereinnahmen um 2,1 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 1,9 Prozent auf 0,7 Milliarden Euro, wogegen sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (−1,7 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro) rückläufig entwickelte.

Die Ausgaben für Sachinvestitionen waren mit 3,2 Milliarden Euro um 7,1 Prozent niedriger als 2004. Die Aufwendungen für Sozialhilfe und ähnliche Maßnahmen beliefen sich auf 11,1 Milliarden Euro (+18,3 Prozent). Ein Vergleich zum Vorjahr ist hierbei allerdings nur eingeschränkt möglich, da ab 2005 auch die z. T. in kommunalen Haushalten nachzuweisenden Zahlungsvorgänge in Zusammenhang mit Hartz IV dieser Position zuzuordnen sind.

Az.: IV/1 903-00/2

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