Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 441/2006 vom 20.06.2006

Ergebnisse der Jugendministerkonferenz

Am 18. und 19. Mai 2006 trafen sich unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram Ministerinnen und Minister, Senatorinnen, Staatssekretärinnen und -sekretäre aller Bundesländer sowie die Bundesministerin Ursula von der Leyen in Hamburg zur Konferenz der Jugendminister (JMK). Zu folgenden Schwerpunktthemen hat die Jugendministerkonferenz u.a. Beschlüsse gefasst:

• Umgang mit Kindeswohlgefährdungen
Unter dem Slogan „Familien stärken – Kinder schützen“ verfolgt die JMK das Ziel, die Hilfen besonders für Risikofamilien auszubauen, die Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Gesundheitsbereich zu verstärken und im Interesse des Kindeswohls immer dann in das Elternrecht einzugreifen, wenn Eltern unzureichend mit Jugendämtern kooperieren. Auf der Konferenz wurde Einvernehmen darüber erzielt, die Hamburger Bundesratsinitiative zu Früherkennungsuntersuchungen zu unterstützen. Die Bundesministerin hat dazu den Ländern die Unterstützung des Bundes zugesichert.
• Kinder und Gesundheit
Unter dem Thema Kinder und Gesundheit verfolgt die Jugendministerkonferenz das Ziel, Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen. Jugendministerkonferenz und Gesundheitsministerkonferenz haben hierzu Vorschläge zur Zusammenarbeit beider Systeme auf kommunaler Ebene entwickelt.
• Frühe Bildung und Qualität in den Kindertageseinrichtungen
Ziel der JMK ist es, auf der Basis von Bildungsplänen in den Ländern Bildungsvoraussetzungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen vor dem Schuleintritt zu verbessern. Zuvor hatten aufgrund gemeinsamer Beschlussvorlagen von Jugendministerkonferenz und Kultusministerkonferenz alle Länder entsprechende Bildungspläne für die Kindertageseinrichtungen entwickelt und durch Vereinbarungen verbindlich gemacht. Insbesondere soll die Zusammenarbeit im Übergang zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen systematisch verbessert werden. In diesem Zusammenhang hat sich die Jugendministerkonferenz dafür eingesetzt, Tageseinrichtungen für Kinder als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung zu Kinder- bzw. Familienzentren zu nutzen und neben der Kindertagesbetreuung auch Unterstützungs- und Beratungsangebote für Familien dort anzusiedeln.
• Einflussnahme auf Bundespolitik
Die Jugendministerkonferenz hat in ihren Gesprächen mit der Bundesministerin ihren Gestaltungswillen verdeutlicht, an Weiterentwicklungen der Jugend- und Familienpolitik, soweit sie auf Bundesebene durch Modellprogramme gefördert werden, gestalterisch mitzuwirken. Dies bezieht sich insbesondere auf die Bundesprogramme, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden: Mehrgenerationenhäuser, Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme.
• Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“
Jugendliche Fahranfänger tragen laut Statistik ein weit überdurchschnittliches Unfallrisiko. In dieser Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen verunglückten im Jahr 2004 insgesamt rund 92.000 junge Menschen. Die Gruppe der jungen Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren macht ca. 7,5 Prozent der Bevölkerung aus. Ihr Anteil bei den im Straßenverkehr Getöteten beträgt dagegen ca. 23,5 Prozent. Die jungen Menschen haben also mit Abstand das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Die JMK begrüßte deshalb die Initiative „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“. Diese trägt zu einer Verbesserung der Verkehrskompetenz der jugendlichen Fahranfänger und zu einer Senkung der hohen Unfallzahlen bei.
• Kinder- und Jugendmedienschutz
Drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendmedienschutzes zogen die Jugendministerinnen und Jugendminister der Länder eine positive Bilanz der unabhängigen Selbstkontrolle. Sie stellten fest, dass infolge der Alterskennzeichnung nur noch wenige jugendgefährdende Computerspiele in Deutschland offiziell in den Handel kommen. So wurden von allen bisher freigegebenen Spielen 78 Prozent für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren freigegeben. Die Jugendminister wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Deutschland hier deutlich weiter ist als andere europäische Staaten. Zugleich beschloss die Konferenz, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen weiter zu prüfen. Die Jugendminister stellten aber auch klar, dass Eltern sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können. Für die Bundesländer nehmen die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Aufgabe des Jugendschutzes und des Jugendmedienschutzes federführend wahr.

Az.: III 750

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