Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 307/2000 vom 05.06.2000

Ergebnisse der Innenministerkonferenz am 4./5.5.2000 in Düsseldorf

Mit über 30 Themen beschäftigten sich die Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes auf ihrer Frühjahrskonferenz (IMK) am 4. und 5.5.2000 in Düsseldorf. Aus Sicht der Kommunen sind dabei hervorzuheben Empfehlungen für landesrechtliche Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, eine Forderung zur Frage der Sozialversicherungsbeiträge für Aufwandsentschädigungen von Ehrenamtlern, eine Äußerung zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum und zum deutschen Forum für Kriminalprävention sowie zur Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer.

1. Kampfhunde

Zum besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden empfiehlt die IMK den Ländern:

- Die Definition für gefährliche Hunde kann nicht nur an Rassen wie beispielsweise Pitbull, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier festgemacht werden, sondern auch an individuellen Kriterien für Gefährlichkeit, die andere Rassen und Kreuzungen einbeziehen.

- Für besonders aggressive Zuchtlinien sollen Zuchtverbote möglich sein, für einzelne gefährliche Hunde sollen Kastrations- und Sterilisationsgebote unter Beachtung des Tierschutzes möglich sein.

Die Einführung von Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfungen der Hundehalter und spezielle Erlaubniserteilung der Haltung gefährlicher Hunde.

- Verbot der Ausbildung zur gesteigerten Aggressivität.

- Verbot des Handels mit gefährlichen Hunden sowie strenge Kontrolle der Einhaltung von Verboten und Geboten durch die Ordnungsbehörden.

- Die Kommunen können für Hunde, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hundesrasse gefährlich sein können, durch Satzung erhöhte hundesteuer erheben, wie dies das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung am 19. Januar 2000 für die Berechnung der Hundesteuer für rechtlich zulässig gehalten hat.

Es wird also weder eine Musterverordnung noch – wie von den Innenministern im Juni 1999 angedacht – ein bundesweiteres Handels-, Einfuhr- und Zuchtverbot geben.

1. Sozialversicherungspflicht für Aufwandsentschädigungen von Ehrenamtler

Die Länder fordern den Bund auf, eine Änderung der rechtlichen Bestimmungen auf den Weg zu bringen, die sicherstellt, dass ehrenamtliche Helfer von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit werden.

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2. Videoüberwachung

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Nach Auffassung der Innenminister ist die Videoüberwachung ein geeignetes Mittel, dass die Prävention stärken, die Kriminalität reduzieren, die Aufklärung von Straftaten steigern und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessern kann. Videotechnik soll stets offen eingesetzt werden. Für die Videoüberwachung sind in der Regel die Polizeibehörden zuständig. Die Polizei muss vor Einsatz von Videokameras ein an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten orientiertes Konzept entwickeln.

3. Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer

Die IMK appelliert an den Bund, die Bemühungen gegenüber ausländischen Staaten zu verstärken, um Hindernisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer zu beseitigen. Der Bund soll prüfen, ob die Einrichtung einer auf die Beschaffung von Passersatzpapieren spezialisierten Außenstelle der Bundesgrenzschutzdirektion in Berlin möglich ist und ob das Verfahren bei Abfragen über die erkennungsdienstliche Behandlung ausreisepflichtiger Ausländer beschleunigt werden kann. Die Kontakt- und Erkenntnisquellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sollten verstärkt zur Beseitigung von Rückführungshindernissen eingesetzt werden.

(Quelle: DStGB Aktuell 1900 v. 12. Mai 2000)

Az.: I/2 101-01

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