Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 29/2018 vom 20.12.2017

Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibungsrunde

Mit den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde für KWK-Ausschreibungen liegen erste Erfahrungswerte für Gebotswerte vor. KWK-Anlagenbetreiber können damit in der nächsten Ausschreibung zum 1. Juni 2018 die Erfolgsaussichten ihrer Gebote nun etwas genauer abschätzen. Die Bundesnetzagentur (BNA) hat bereits eine Woche nach dem ersten KWK-Ausschreibungstermin am 1. Dezember 2017 die Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibung auf ihrer Internetseite am 8. Dezember 2017 bekannt gegeben.

Dabei lag der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert mit 4,05 Cent/kWh im Vergleich zur gesetzlich festgelegten Förderung von 4,4 ct/kWh bzw. 3,1 ct/kWh (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 KWKG 2017) bereits relativ niedrig. Bei der Gebotsspanne von 3,19 Cent/kWh bis zum höchsten bezuschlagten Gebot von 4,99 Cent/kWh (Zuschlagsgrenze) ist noch zu berücksichtigten, dass die Ausschreibungsförderung ohne vermiedene Netznutzungsentgelte, Eigenstromnutzung und bei der Anlagenklasse 1 MW - 2 MW noch ohne die Stromsteuerentlastung auskommen muss.

Im Ergebnis lagen damit die Gebote weit unter dem gesetzlich festgelegten Höchstwert von 7,00 Cent/kWh (§ 5 KWKAusV). Die Erwartungen der Politik an das Instrument der Förderausschreibungen, die Förderkosten bei gleichzeitiger Festlegung eines Ausbaupfads zu senken, können nach der ersten Ausschreibungsrunde somit als erfüllt betrachtet werden.

Trotz eines Ausschreibungsvolumens von 100 MW wurden insgesamt lediglich 82 MW bezuschlagt, da das nächste zu bezuschlagende Gebot das Ausschreibungsvolumen deutlich überschritten hätte (vgl. § 11 Abs. 3 KWKAusV). Das Fördervolumen für KWK-Anlagen der nächsten Ausschreibung am 1. Juni 2018 wird damit voraussichtlich auf 118 MW erhöht werden (§ 3 Abs. 3 Satz 1 KWKAusV).

Die aktuell zum Zuge gekommenen 82 MW verteilen sich auf sieben Gebote überwiegend von Energieversorgungsunternehmen und größeren Stadtwerken. Dabei bezuschlagte die Regulierungsbehörde fünf Gebote mit Anlagen in der Leistungsklasse von einem bis zehn MW (ca. 40 Prozent des Ausschreibungsvolumens). Zwei der Zuschläge entfielen auf Anlagen mit jeweils etwa 30 MW Leistung (ca. 60 Prozent des Ausschreibungsvolumens). Drei der ein-bis-zehn-MW-Zuschläge entfielen auf Modernisierungen (ca. 60 Prozent der kleineren Vorhaben).

Teilgenommen haben 20 Gebote über ein Volumen von 225 MW. Danach ist damit zu rechnen, dass mindestens die 13 leer ausgegangenen Bieter mit einem Volumen von 143 MW mit angepassten Geboten an der nächsten Ausschreibung teilnehmen werden. Damit liegen nun erste Erfahrungswerte vor, die es KWK-Anlagenbetreibern ermöglichen, in der nächsten Ausschreibungsrunde die Erfolgsaussichten ihrer Gebote etwas genauer einzuschätzen.

Az.: 28.6.9-008/003 we

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