Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 574/2008 vom 04.09.2008

Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 2004

Das Statistische Bundesamt informiert über die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 2004. Im Jahr 2004 erzielten fast drei Viertel (73,2 %) aller Steuerpflichtigen in Deutschland Einkünfte von höchstens 37.500 Euro, diese Steuerpflichtigen zahlten 20,4 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Gut ein Viertel (26,8 %) hatte jährliche Einkünfte von über 37.500 Euro; diese Steuerpflichtigen brachten rund 80 Prozent des Einkommensteueraufkommens auf. Die Zahl der Steuerpflichtigen erhöhte sich infolge einer flächendeckenden Erfassung mittels elektronischer Lohnsteuerbescheinigung aller Lohnsteuerpflichtigen von rund 32 Millionen im Jahr 2001 auf 35 Millionen im Jahr 2004.

Die verbreiterte Datenbasis hat Auswirkungen auf die Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und wirkt sich günstig auf die Städte und Gemeinden mit einem überproportionalen Anteil Geringverdiener an den Steuerpflichtigen aus. Mit dem Jahr 2009 werden die Schlüsselzahlen auf die Einkommensteuerstatistik 2004 umgestellt.

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird turnusmäßig im Drei-Jahres-Rhythmus nach Abschluss der Veranlagungen in den Finanzämtern vorgelegt. Gezählt wurden in der Einkommensteuerstatistik 2004 35 Millionen Steuerpflichtige (veranlagte Ehegatten gelten als ein Steuerpflichtiger). Dies bedeutet gegenüber den für 2001 nachgewiesenen Daten eine Steigerung um +9,0 Prozent. Diese Steigerung ist vollständig auf die Verbreiterung der Datenbasis zurückzuführen: Infolge der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung konnten für das Veranlagungsjahr 2004 erstmals auch die Einkünfte der nicht veranlagten Lohnsteuerzahler – zumeist Bezieher relativ geringerer Einkommen – weitgehend vollständig nachgewiesen werden. Das durchschnittliche Einkommen vor Steuern lag auf Grund der verbreiterten Datenbasis mit 30.100 Euro um 10,3 Prozent niedriger als 2001.

Die Finanzämter setzten im Jahr 2004 Einkommensteuer in Höhe von 180,8 Milliarden Euro fest (+2,1 % gegenüber 2001). Der Durchschnittssteuersatz lag im Jahr 2004 bei 20,3 Prozent und damit -1,3 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2001 (21,6 %).

Eine besondere Betrachtung der niedrigen und hohen Einkommen zeigt:

  • Mehr als ein Viertel der Steuerpflichtigen (28,8 % oder 10,1 Mio.) hatten im Jahr 2004 Gesamteinkünfte von höchstens 10.000 Euro. Ihre Einkünfte waren zum größten Teil steuerfrei.

  • Die Hälfte der Steuerpflichtigen hatte jährliche Einkünfte von unter 23.000 Euro und zahlte 4,3 Prozent der Einkommensteuer.

  • Unter den Spitzenverdienern des Jahres 2004 gab es 9.688 „Euro-Millionäre“ (das sind 0,03 % aller Steuerpflichtigen) mit Durchschnittseinkünften von 2,7 Millionen Euro. Von ihnen zahlte jeder im Durchschnitt 968.000 Euro Einkommensteuer.

  • Die Hälfte der gesamten Einkommensteuer brachten Steuerpflichtige mit jährlichen Einkünften von mehr als 66.200 Euro auf; das waren 8,2 Prozent aller Einkommensteuerpflichtigen.


Az.: IV/1 921-00

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