Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 730/2006 vom 02.10.2006

Ergebnis der Umfrage zum Elektronikschrottgesetz

Das Umweltministerium des Landes NRW hat dem StGB NRW den Bericht zum Stand der Umsetzung des ElektroG in NRW an den Umweltausschuss des Landtages zur Kenntnis gegeben. Der Bericht beruht auf eine Umfrage, die das Umweltministerium NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW im Frühjahr 2006 bei den Städte, Gemeinden und Kreisen durchgeführt hat. Der Bericht enthält im Wesentlichen folgende Aussagen:

„Seit dem 24. März 2006 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dafür verantwortlich, Sammelstellen zu betreiben, an denen die Bürgerinnen und Bürger kostenlos ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte abgeben können. Die Hersteller sind verantwortlich für die Abholung der Altgeräte bei den Kommunen und die weitere Verwertung und sonstige Behandlung. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen die nach den Vorgaben des ElektroG abzuholenden Altgeräte in folgenden Gruppen in Behältnissen bzw. Containern zur Abholung bereit:

Gr. 1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
Gr. 2. Kühlgeräte
Gr. 3. Informations- u. Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
Gr. 4. Gasentladungslampen
Gr. 5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, Spielzeuge, Freizeitgeräte etc.

Die von den Herstellern eingerichtete Gemeinsame Stelle, die Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR) koordiniert die Abholung von eingesammelten Altgeräten bei den Kommunen. Die Abholung und weitere Verwertung der Altgeräte erfolgt in der Regel durch Entsorgungsunternehmen, die von den Herstellern beauftragt wurden.

In Nordrhein-Westfalen sind neben den 23 kreisfreien Städten die 373 kreisangehörigen Städte und Gemeinden (insgesamt 396) für Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten und damit auch für die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verantwortlich. Einige der 31 Landkreise führen diese Aufgabe in Abstimmung mit ihren Gemeinden für diese durch. Die Abfrage hat sich daher an kreisfreie Städte, Landkreise und Städte- und Gemeinden gerichtet, die nach fünf Themenblöcken befragt wurden:

1. Informationen zu den Übergabestellen
2. Wurde von der Möglichkeit, eine oder mehrere der fünf Behältergruppen selbst
zu entsorgen, Gebrauch gemacht?
3. Sind Schwierigkeiten mit den bereit gestellten Behältnissen aufgetreten?
4. Gab es Schwierigkeiten bei der Abholorganisation und welche Maßnahmen
wurden zur Überbrückung von Engpässen ergriffen?
5. Welche Hauptprobleme gab es?

Bei den Fragen, ob Schwierigkeiten aufgetreten sind, wurden die Zeiträume "vor dem 30.04.2006" und "vom 01. bis 31.05.2006" unterschieden, um Entwicklungen abbilden zu können. Die Rücklaufquote für die ausgefüllten Fragebögen war relativ hoch, so dass die nachfolgenden Aussagen als repräsentativ anzusehen sind.

Ergebnisse der Abfrage bei den nordrhein-westfälischen Kommunen:

1. Informationen zu den Übergabestellen

Die kreisfreien Städte haben für ihr Gebiet zwischen einer und sieben Übergabestellen eingerichtet, an denen volle Container mit Altgeräten für die Abholung bereitgestellt werden. Der Betrieb der Übergabestellen erfolgt teilweise durch die Stadt selbst, teilweise durch städtische Entsorgungsgesellschaften und teilweise durch beauftragte Dritte. Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ergibt sich ein differenzierteres Bild: Eine Reihe von Städten und Gemeinden hat den Betrieb der Übergabestellen auf den jeweiligen Kreis übertragen. Insgesamt führen 13 Kreise die Aufgaben zur Umsetzung des ElektroG vollständig für ihre Gemeinden durch. Bei 6 Kreisen wird diese Aufgabe teilweise übernommen, z. B. für die Gruppe 4 (Gasentladungslampen) oder nur für einige Gemeinden. Die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten teilweise untereinander zusammen oder betreiben alleine Übergabestellen. Diese werden jeweils etwa zur Hälfte selbst oder von beauftragten Dritten betrieben. Auf der Grundlage der Rückläufe kann für Nordrhein-Westfalen insgesamt eine Zahl von etwa 180 Übergabestellen, an denen Container im Auftrag der Hersteller bereit gestellt und abgeholt werden, abgeschätzt werden.

2. Selbstentsorgung von Behältergruppen

Die Möglichkeit, bestimmte Gruppen von Elektro- und Elektronikaltgeräten von der Abholung auszunehmen und selbst zu verwerten, nutzen 14 kreisfreie Städte. Auch in 16 Landkreisen erfolgt die Demontage und Verwertung von Altgeräten in eigener Regie. Überwiegend werden die Haushaltsgroßgeräte der Behältergruppe 1 selbst verwertet. Angesichts des hohen Stahlanteils und der derzeitigen Stahlpreise überrascht dieses Ergebnis nicht. In wenigen Ausnahmefällen werden auch die Gruppen 3 (IT- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik) und 5 (Kleingeräte) selbst entsorgt. Kühlgeräte (Gruppe 2) und Gasentladungslampen (Gruppe 4) werden in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens den Herstellern zur Abholung bereitgestellt.

3. Im Auftrag der Hersteller bereit gestellte Behältnisse

Die Antworten zur Zahl und zur Abholung bzw. zum Umschlag der bis 31. Mai bereit gestellten Behältnisse zeigen, dass die Anzahl der Elektro- und Elektronikgeräte, die an einzelnen Übergabestellen abgeben werden, sehr unterschiedlich sind. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Größe der Einzugsgebiete für eine Übergabestelle sehr unterschiedlich ist. Eine Mehrheit der Kommunen gibt an, dass die von Entsorgungsunternehmen im Auftrag der Hersteller zur Verfügung gestellten Container und anderen Behältnisse den geltenden Bestimmungen entsprechen. Allerdings haben auch eine Reihe von Kommunen bereit gestellte Behältnisse beanstandet.

4. Abholorganisation und Überbrückung von Engpässen

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger melden dem EAR, wenn ein Behälter voll ist und zur Abholung bereit steht. Als Meldeweg wird neben einem tragbaren Datenspeicher (Handheld) zu fast 90 % das Internet genutzt. Vereinzelt werden auch Meldungen per Fax oder Telefon abgegeben. Nach dem ElektroG sind die vollen Container "unverzüglich" abzuholen. Verbände der Hersteller und kommunale Spitzenverbänden haben sich darauf verständigt, dass "innerhalb von zwei Werktagen" als "unverzüglich" zu verstehen ist. Nachdem in der Anfangsphase auf den Übergabestellen noch zahlreiche Probleme insbesondere mit dem Abholungszeitraum voller Container zu verzeichnen gewesen sind, hat sich zwischenzeitlich die Situation deutlich entspannt. In der Anfangsphase bis Ende April 2006 erfolgte die Abholung der vollen Container durchschnittlich nach drei bis sieben Tagen. Bis Ende Mai 2006 hatte sich die durchschnittliche Wartezeit bis zur Abholung überwiegend auf zwei bis drei Tage reduziert. Zur Überbrückung von Engpässen haben die Kommunen überwiegend gesammelte Altgeräte zwischengelagert. Teilweise wurden auch Altgeräte umgeladen und zu anderen Sammelstellen verbracht. Einzelne Kommunen haben volle Container auch selbst zur Verwertung abgeben.

5. Hauptprobleme aus Sicht der Kommunen

Von den meisten Städten und Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten wird nach wie vor die Kommunikation mit EAR als Problem angegeben. Insbesondere wird deren mangelnde Erreichbarkeit kritisiert. Eine größere Anzahl an Kommunen gibt auch Mängel in der Kommunikation mit Entsorgern als Problem an. Hier wird vor allem der Koordinierungsaufwand hervorgehoben, der dadurch entsteht, dass der Entsorger, der den vollen Container abholt, häufig nicht identisch ist mit dem Entsorger, der den neuen Container bringt.

Fazit:

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für alle Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geschaffen haben, Elektro- und Elektronikaltgeräte an den eingerichteten Sammelstellen kostenlos zurückzugeben. Sowohl die Ausstattung der Sammelstellen als auch die Abholung von vollen Containern ist am Anfang nicht reibungslos verlaufen. Die Antworten der Kommunen zeigen allerdings, dass in vielen Fällen die Abholung verbessert worden ist. Weiterer Optimierungsbedarf wird vor allem bei der Kommunikation mit EAR gesehen. Das Umweltministerium hat dies zum Anlass genommen, EAR zu bitten, die Kommunikation mit den Kommunen deutlich zu verbessern. Handlungsbedarf wird nach wie vor bei der Festlegung durch EAR, welcher Hersteller für welche Übergabestelle verantwortlich ist, gesehen. Dabei kommt häufig nicht der Hersteller bzw. dessen Entsorger für die Abholung zum Zuge, der die jeweilige Sammelstelle zuvor mit einem leeren Sammelcontainer ausgestattet hat. Für die Entsorgungsunternehmen hat dies einen erheblichen logistischen Aufwand zur Folge. Auch die Kommunen wissen in der Regel nicht, welcher Entsorger bei der nächsten Abholung zu ihnen kommt. Diese komplizierte Praxis wird sehr kritisch gesehen und sollte geändert werden. Hier sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und die Entsorgungswirtschaft gefordert, praktikable Lösungen zu entwickeln“.

Az.: II/2 32-02-08 qu/g

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