Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 14/2023 vom 25.01.2023

Ergänzung der Mitteilung vom 17.01.2023 („Kostenlose Kommunal- und Förderberatung für Investitionsvorhaben“) - Beratungsangebot im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan

Im Nachgang der StGB NRW-Mitteilung vom 17.01.2023 („Kostenlose Kommunal- und Förderberatung für Investitionsvorhaben“) kam es bei der „PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH“ (PD) zu einer Vielzahl von - teils unspezifischen - Anfragen aus Kommunen.

Vor diesem Hintergrund ist noch einmal klarzustellen, dass sich das kostenlose Beratungsangebot der PD (nur) auf den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) bezieht. Es findet in diesem Rahmen aber keine generelle Förderberatung statt. Innerhalb des DARP ist die PD vom Bundesministerium der Finanzen beauftragt, die Maßnahme 6.2.2. umzusetzen (vgl. S. 997 ff. der ausführlichen BMF-Broschüre). In diesem Rahmen unterstützt die PD Kommunen und kommunale Einrichtungen. Die Auswahl der Beratungsprojekte erfolgt dabei nach den Zielen und Kriterien der EU. Daher werden alle Beratungsanträge mit den Zielen des DARP abgeglichen und nach Einzelfallprüfung durch das BMF freigegeben. Primäres Ziel der Beratungen ist es, die öffentliche Investitionstätigkeit im Sinne der DARP-Ziele zu intensivieren und Kommunen bei der Nutzung von Förderprogrammen zu unterstützen.

Damit die PD alle Anfragen von Kommunen zuordnen kann, wird vorab eine kurze formlose Beschreibung des Vorhabens benötigt, das durch Fördermittel unterstützt werden soll. Anschließend werden die zuständigen Ansprechpartner ermittelt. Offene Workshops für interessierte Kommunen sind derzeit nicht geplant. Die Durchführung von Workshops richtet sich nach dem Beratungsziel und wird individuell in den konkreten Beratungsprojekten verabredet.

Anfragen inklusive der formlosen Beschreibung des zu fördernden Vorhabens sollten bevorzugt an darp@pd-g.de gerichtet werden. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie unter: https://www.pd-g.de/aktuell-im-fokus/darp

Zum Hintergrund:

Um die sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Europäische Union (EU) das Aufbauinstrument Next Generation EU aufgelegt - mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm ihrer Geschichte. Der Bundesrepublik Deutschland stehen daraus rund 25 Milliarden Euro für konkrete Maßnahmen zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel ist im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) geregelt. Das DARP-Programm der Bundesregierung läuft bis 2026.

Hinweis:

Unabhängig vom DARP kann für eine generelle Förderberatung auf das Angebot der Kommunal Agentur NRW mit dem dortigen Fachnetzwerk Fördermittelakquise zurückgegriffen werden.

Az.: 41.0.1-010/001

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