Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 279/2021 vom 17.05.2021

Ergänzende Hinweise zur Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme

Mit Mitteilung vom 11.05.2021 wurde über einen entsprechenden Erlass informiert. Im Nachgang dazu hat das Land der Geschäftsstelle weitergehende Informationen übersandt. Diese betreffen die Berücksichtigung der Einmalzahlung gem. § 7 AsylbLG sowie solche Fälle, in denen sich die Leistungsberechtigten in Haft befinden. Diese Informationen sind im Intranet für Mitgliedskommunen unter Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Asylrecht abrufbar.

Az.: 16.1.3.6

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