Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 528/2004 vom 13.07.2004

Erfolgreiche Ordnungspartnerschaft "Graffiti"

Während der Bundesgesetzgeber noch immer über die Notwendigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Graffiti diskutiert, müssen die Kommunen – auch im eigenen Interesse – verstärkt gegen „Graffiti“ vorgehen. Hervorzuheben ist in diesem Fall die Ordnungspartnerschaft „Graffiti“ in Münster. In enger Zusammenarbeit der Polizei mit dem Bundesgrenzschutz, Kommune, Kirchen, Verkehrsbetrieben und dem Einzelhandel ist es dort gelungen, mit Präventionsprojekten die illegalen Schmierereien seit 2001 stark einzudämmen. Als Patentrezept hat sich dort die rasche Entfernung des Graffitis erwiesen. Die Erfahrung zeigt dort, dass schnell weitere Bemalungen erfolgen, wenn Graffiti zu lange sichtbar bleibt. Das Konzept bezieht nicht nur Geschädigte wie beispielsweise Hauseigentümer oder die Deutsche Bahn ein, sondern auch die Jugendlichen in Schulen und Jugendheimen. Mehrstündige Programme sollen ihnen deutlich machen, dass Graffiti illegal und strafbar ist bzw. sein kann. Dort wird den Jugendlichen insbesondere deutlich gemacht, dass die Beseitigung des Graffitis für sie zu immensen Kosten führen kann.

Die Ordnungspartnerschaften versuchen, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. So kommen die Bevölkerung, die direkt Geschädigten und die Jugendlichen durch Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Aktionen miteinander ins Gespräch. Die Jugendlichen können z.B. per E-Mail Vorschläge für legale Sprayflächen einreichen. Die Ordnungspartnerschaft prüft dann die mögliche Freigabe. Ergebnisse dieser erlaubten Aktionen auf freien Flächen werden ebenfalls im Rahmen der Präsentation in Münster gezeigt.

Dank intensiver Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundesgrenzschutz mit der Ermittlungsgruppe Graffiti konnten einem Täter allein in 37 Fällen von Ende 2003 bis Februar 2004 Sachbeschädigungen von über 700.000 Euro nachgewiesen werden.

Az.: I/2 101-50

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