Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 265/2007 vom 19.04.2007

Erfahrungsbericht PPP in Deutschland

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat dem Bundeskabinett den ersten Erfahrungsbericht zu Public-Private-Partnership (PPP) vorgelegt. Es zeichnet sich ab, dass PPP vor allem als Beschaffungsvariante für Großprojekte gewählt wird.

Aus dem Erfahrungsbericht geht hervor, dass die Zahl der PPP-Projekte in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Bereits 46 PPP-Projekte im Hochbau mit einem Investitionsvolumen von 1,4 Mrd. Euro sind abgeschlossen, weitere 120 Projekte mit rund 6 Mrd. Euro Investitionsvolumen sind in Vorbereitung. Die meisten PPP-Projekte werden bisher auf kommunaler Ebene realisiert. Derzeit laufen 39 Projekte im Hochbau bei Kommunen, auf Landesebene sind es 7.

Bereits mit der Koalitionsvereinbarung vom November 2005 hatte sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung und Stärkung der PPP-Initiative ausgesprochen. Um diese Ziele zu erreichen, hat das Verkehrs- und Bauministerium im vergangenen September ein Arbeitsprogramm bis 2009 vorgelegt.

Minister Tiefensee erklärte in diesem Zusammenhang, dass Deutschland bei PPP-Projekten gut aufgeholt, doch das Potenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft habe. Ziel sei nun, den Anteil von PPP an den öffentlichen Investitionen von derzeit zwei bis vier Prozent mittelfristig auf das Niveau anderer Industrieländer zu heben, das bei bis zu 15 Prozent liegt. Er stellte in Aussicht, dass verstärkt Pilotprojekte initiiert, die Rahmenbedingungen verbessert sowie der Aufbau eines föderalen PPP-Kompetenznetzwerkes mit den Ländern vorangebracht wird. Dies entspricht den Forderungen des DStGB, der unter anderem im Lenkungsausschuss PPP im öffentlichen Hochbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mitarbeitet.

Kritisch ist in diesem Zusammenhang allerdings die Entwicklung zu sehen, dass sich die öffentlich-private Zusammenarbeit zunehmend als eine mögliche Beschaffungsvariante der öffentlichen Hand etabliert, um den Investitionsbedarf bei Großprojekten abzudecken. Deshalb fordert der DStGB seit langem gegenüber der Task Force PPP im BMVBS, dass ein weiterer Schwerpunkt der Grundsatzarbeiten darin liegen sollte, die Rahmenbedingungen für PPPs in kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden mit geringeren Investitionsvolumina zu verbessern. Eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) hatte bereits im Mai 2005 ergeben, dass Städte und Gemeinden dieser Größenordnung PPP offenbar weit weniger als Beschaffungsalternative in Betracht ziehen als Großstädte.

Weiterhin kritisch sind die im Gutachten enthaltenen Aussagen zur angeblichen Umsatzsteuermehrbelastung und ihrem angeblich signifikanten Einfluss auf das Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu sehen. Der DStGB hat immer in Zweifel gezogen, dass es bei ÖPP-Projekten gegenüber der herkömmlichen Eigenrealisierung durch die öffentliche Hand zu relevanten Umsatzsteuermehrbelastungen kommt. Deshalb ist die Hauptgeschäftsstelle im Rahmen der Beratungen um ein von den Koalitionsfraktionen im Bund angestrebtes ÖPP-Beschleunigungsgesetz der Bitte der Koalitionsfraktionen nachgekommen, bei der Ermittlung der Größe der Umsatzsteuermehrbelastung mitzuwirken. Bereits durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen belegen, dass die Umsatzsteuermehrbelastung im Fall einer ÖPP-Realisierung deutlich unter 3 % liegt.

Der Erfahrungsbericht kann im Internet unter www.bmvbs.de/-,302.990920/Tiefensee-120-PPP-Projekte-in-.htm herunter geladen werden.

Az.: IV/1 904-04

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