Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 591/2009 vom 10.11.2009

Erfahrungsaustausch zur Anstalt des öffentlichen Rechts

Der 13. Erfahrungsaustausch „AöR“ am 4.11.2009 in Bottrop ist konstruktiv verlaufen und war mit rund vierzig Teilnehmern - davon eine Vertreterin aus dem Innenministerium - ausgesprochen gut besucht.

Im Rahmen der Sitzung wurden nach der Begrüßung von Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen und Direktor Laumeier, Bottrop, die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR durch Vorstandsvorsitzenden Alfred Andrejewski in einem interessanten Referat vorgestellt. Sodann referierte Dr. Mathias Frölich, Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH, Düsseldorf, in einem ausgesprochen informativen Vortrag zu den Themenblöcken „Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilungen/Vorgehen in der Praxis“ und „Benchmarking - Projekte - Wasser, Abwasser und Prozessbenchmarking“. Der Vortrag zum Arbeitsschutz ist im Intranet des Verbandes unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts abrufbar. Da dieses Thema auf ein reges Interesse gestoßen ist, weisen wir in diesem Zusammenhang noch einmal auf die 1. KuA Arbeitsschutztagung für Kommunen und kommunale Betriebe am 28.01.2010 in Münster hin.

Mit Blick auf die Tatsache, dass auch der zweite Themenblock von einer intensiven Diskussion begleitet wurde, weisen wir auf die beiden Informationsveranstaltungen „Wasser Benchmarking NRW - Abwasser Benchmarking NRW“ am 24.11.2009 in Bielefeld und am 2.12.2009 in Wesseling hin. Interessierte wenden sich hierzu bitte auch direkt an Dr. Mathias Frölich unter der Telefonnummer 0211-430 77 29 oder froelich@KuA-NRW.de.

Im Weiteren Verlauf der Sitzung wurden die Bereiche „AöR und Gemeindeprüfungsanstalt“, „Erteilung eines Auftrags einer AöR an ein Mitglied des Verwaltungsrates dieser AöR/Transparenz des Verfahrens“ und die gemeinsamen Kommunalunternehmen „Gemeinsame AöR in Lindlar und Engelskirchen“ sowie „LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR“ erörtert. Zu den Projekten der gemeinsamen AöR referierte zum einen Kämmerer Werner Hütt, Lindlar und zum anderen Vorstandsvorsitzender und Erster Beigeordneter a. D. Josef Forstner, Weilerswist. Sodann ging Rechtsanwältin Claudia Koll-Sarfeld, Kommunal- und Abwasserberatung NRW, auf die Problematik Gebührenerhebungsbefugnis und AöR ein. So wies sie insbesondere darauf hin, dass die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes im Bereich der Erhebung der Abwassergebühren dazu führt, dass die Gebührenerhebungsbefugnis der Anstalt des öffentliche Rechts nicht mehr angezweifelt werden kann. Die Bundesländer bestimmen demnach die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die abwasserbeseitigungspflichtig. Hierzu gehört dann auch die AöR. Sodann verdeutlichte Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen die Änderungen von Rechtsverordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht (vgl. dazu auch den Schnellbrief Nr. 111 vom 19.08.2009). Unter Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde die Problematik „Befreiung von der Entrichtung von Gebühren für die Grundbuchberichtigung behandelt. Auch hierzu sowie zur Errichtung der „LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR“ finden sich Unterlagen im Intranet des Verbandes a.a.O.

Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 14. April 2010 in Köln auf Einladung von Rechtsanwalt Axel Rudert, Rödl & Partner GbR, statt.

Az.: II/3 810-00

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