Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 244/2009 vom 07.04.2009

Erfahrungsaustausch zur „Anstalt des öffentlichen Rechts“

Der 12. Erfahrungsaustausch „AöR“ am 01.04.2009 im Haus der Stadtwerke Troisdorf GmbH ist konstruktiv verlaufen und war mit rund 45 Teilnehmern - davon zwei Vertreter aus dem Innenministerium und einem Vertreter aus dem Umweltministerium - ausgesprochen gut besucht.

Im Rahmen der Sitzung wurden nach der Begrüßung von Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen der Abwasserbetrieb Troisdorf AöR, die Stadtwerke Troisdorf GmbH und die TroiKomm GmbH durch Dipl.-Kfm. Peter Blatzheim, Vorstand Abwasserbetrieb Troisdorf AöR und Geschäftsführer Stadtwerke Troisdorf GmbH und TroiKomm GmbH in einem interessanten Referat vorgestellt. Sodann referierte Hauptreferent Dr. Peter Queitsch, Städte- und Gemeindebund NRW zur Problematik der Gebührenerhebung durch die AöR. In seinem ausgesprochen informativen Vortrag ging er insbesondere auf die kritisch zu beurteilende Haltung des OVG NRW in dieser Frage ein. Des Weiteren verdeutlichte er, dass im Gesetzentwurf zum Umweltgesetzbuch die gesetzliche Regelung zur Pflicht zur Abwasserbeseitigung als Nachfolgeregelung zu § 18 a Abs. 2 WHG dahin textlich neu abgefasst sei, dass Abwasser von den nach Maßgabe des Landesrechts verpflichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen ist (Abwasserbeseitigungspflicht). Unter den Begriff der juristischen Personen würden dann nicht nur Körperschaften, sondern auch Anstalten des öffentlichen Rechts fallen. Gleichwohl bekräftigte er die Auffassung der Geschäftsstelle, dass die Regelung im § 53 b LWG NRW auch heute bereits eine ausreichende Rechtsgrundlage in § 18 b Abs. 2, 2. Alternative WHG finde, so dass auch Anstalten des öffentlichen Rechts grundsätzlich Beiträge und Gebühren erheben können, wenn die Gemeinde als alleiniger Träger der AöR dieses möchte.

Im Anschluss daran stellte Geschäftsführer/WP/StB Rolf Faasch, EversheimStuible Treuberater GmbH die Problematik „Umwandlungen und Sacheinbringungen kommunalen Vermögens in eine Anstalt des öffentlichen Rechts - Gestaltungsformen und Rechtsfolgen“ sehr anschaulich und praxisnah dar (der Vortrag ist im Intranet des Verbandes unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts für Mitgliedskommunen abrufbar). Sodann ging Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen auf die vom Innenministerium initiierte Evaluierung der Verordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht und auf die Problematik Körperschaft- und Umsatzsteuerpflicht von Kommunen bei Personalgestellung ein (zur letztgenannten Problematik sind drei Vorgänge ebenfalls im Intranet des Verbandes - Fundstelle siehe oben - abrufbar).

Die Vorträge wurden von einer intensiven Diskussion begleitet, die gezeigt hat, dass insbesondere praktische Fragestellungen über die Auslegung des § 114 a GO und die Kommunalunternehmensverordnung bei der Gründung und Führung der AöR nach wie vor aktuell und brisant sind.

Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 4. November 2009 in Bottrop auf Einladung von Herrn Dirk Laumeier, Direktor Tiefbauamt statt.

Az.: II/3 810-00

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