Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 66/2003 vom 05.01.2003

Erfahrungsaustausch über Fehlbelegungsabgabe

Mit dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW hat neulich ein Erfahrungsaustausch über die sog. Fehlbelegungsabgabe stattgefunden. Dabei sind auch die Verwaltungskosten erörtert worden. Das Ministerium hat hierzu folgendes mitgeteilt:

Zentrales Ziel ist, die Erhebung der Ausgleichszahlung praktikabel und rentabel zu halten. In diesem Zusammenhang ist das Verhältnis von Einnahmen zum Aufwand (Verwaltungskostenbeitrag), das aufgrund gesunkener Einnahmen nach der Rechtsänderung zum 01.01.2000 zurückgegangen ist, eine entscheidende Kennziffer.

Ein im Vergleich zu den Einnahmen hoher VKB-Aufwand wird gegenwärtig insbesondere bei kleineren Gemeinden angetroffen.

Ursache hierfür können sein:

- ein geringer, unter Umständen in den drei Jahrgangsgruppen inzwischen sehr unterschiedlich ausgeprägter Wohnungsbestand,

- eine niedrige Fehlbelegerquote in dieser Gemeinden,

- andere, das Aufkommen beeinflussende Faktoren wie die Struktur des Wohnungsbestandes oder die Mieterstruktur.

Wird also z.B. ein großer Anteil des Wohnungsbestandes in einem Jahr veranlagt, fällt der VKB-Anteil in diesem Jahr überdurchschnittlich, in den anderen Jahren dagegen unterdurchschnittlich aus. Der Anteil erhöht sich nochmals, wenn die Einnahmen z.B. aufgrund einer niedrigen Fehlbelegerquote und/oder fehlenden einkommensstarken Leistungspflichtigen gering sind.

Hier hat das 6. Änderungsgesetz vom 18.12.2001 angesetzt und die Möglichkeit geschaffen, dass die Kommunen erstmals ab 2003 die Jahrgangsgruppen in eigener Zuständigkeit neu bilden können.

Die Auswirkungen dieser Änderung auch auf den VKB-Anteil müssen künftig konsequent beobachtet und analysiert werden.

Um ein unverzerrtes Bild zu gewinnen, ist es allerdings notwendig, die Einnahmen und VKB aus einem längeren Zeitraum (3 bis 5 Jahre) ins Verhältnis zu setzen."

Az.: II/1 651-09/5

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