Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 27/2011 vom 01.12.2010

Erfahrungsaustausch "Anstalt des öffentlichen Rechts"

Der 15. Erfahrungsaustausch „AöR“ am 17.11.2010 bei den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR ist konstruktiv verlaufen und war mit rd. 40 Teilnehmern gut besucht.

Im Rahmen der Sitzung stellte nach der Begrüßung von Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen Dipl.-Ing. Reinhard Gerlich, Technische Betriebe Leverkusen AöR, die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) mit Blick auf die Historie, das Leistungsspektrum nach AöR-Bildung und das Erfolgsmodell AöR seit 2007, insbesondere die Entwicklung der Stadtpauschale, die Jahresergebnisse, die Personalentwicklung, den Verlauf der Unterhaltungsaufwendungen und den Vergleich Fremdvergabe/eigene Leistung in einem interessanten Vortrag vor. Sodann referierte Prokurist Dirk Abts, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, in einem ausgesprochen informativen Vortrag zu den neuen Entwicklungen bei den Inhouse-Vergaben. Beide Vorträge sind im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Anstalt des öffentlichen Rechts abrufbar.

Im Anschluss daran referierte Hauptreferent Dr. Peter Queitsch, Städte- und Gemeindebund NRW, zu der Problematik der Gebührenerhebung im Bereich der Abwasserbeseitigung mit Blick auf das zum 01.03.2010 in Kraft getretene neue Wasserhaushaltsgesetz und das am 31.03.2010 in Kraft getretene neue Landeswassergesetz.

Die Vorträge wurden von einer intensiven Diskussion begleitet, die gezeigt hat, dass insbesondere praktische Fragestellungen bei der Führung der AöR nach wie vor aktuell und brisant sind.

Sodann wurden die Bereiche „Vertretungsregelungen für Mitglieder des Verwaltungsrates“ und „Umgang mit Niederschriften über nicht-öffentliche Verwaltungsrats-Tagesordnungspunkte“ intensiv vor dem Hintergrund der Fragestellung diskutiert, ob bei der Auslegung des §  114a GO die AöR eher als „gemeindlicher Wurmfortsatz“ anzusehen ist oder eher der privaten Rechtsform der GmbH zuzuordnen ist. Diese Frage betrifft insbesondere das Selbstverständnis der AöR.

Abschließend ging Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen auf den Inhalt des Gesetzes zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts und die diesbezügliche Anhörung vor dem Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags NRW ein.

Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 16.03.2011 auf Einladung von Rechtsanwältin Susanne Blask bei PricewaterhouseCoopers in Düsseldorf statt.

Az.: II/3 810-00

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