Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 163/2011 vom 21.03.2011

Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“

Der 16. Erfahrungsaustausch „AöR“ am 16.03.2011 bei der PricewaterhouseCoopers AG in Düsseldorf ist konstruktiv verlaufen und war mit rd. 45 Teilnehmern gut besucht.

Im Rahmen der Sitzung referierte nach der Begrüßung von Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen Rechtsanwalt Ralf Reuter, PwC, über aktuelle Fragen zum Steuerrecht mit Relevanz für die AöR. In seinem interessanten Vortrag nahm er insbesondere zu der Problematik Vorsteuerabzug auch bei reiner Vermögensverwaltung, der Abgrenzung von echten und unechten Zuschüssen und der Leistungserbringung der AöR gegenüber der Gewährträgerkörperschaft (sog. Beistandsleistungen) Stellung. Sodann gingen Vorstand Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder, Stadtwerke Hürth AöR, und Dr. agr. Mathias Frölich, Kommunal- und Abwasserberatung NRW, in einem informativen Vortragsblock auf den Arbeitsschutz bei den Stadtwerken Hürth AöR und auf die Gründung des Netzwerks kommunaler Arbeitsschutz ein.

Im Anschluss daran gab Rechtsanwältin Susanne Blask, PwC, interessante Hinweise zu den neuen IDW-Standards im Beihilferecht, wobei sie insbesondere auf die Problematik Betrauungsakt einging. Sodann referierte Hauptreferent Dr. Peter Queitsch, Städte- und Gemeindebund NRW, zu der Problematik der Gebührenerhebung im Bereich der Abwasserbeseitigung und über die Neuregelungen im Justizgesetz NRW im Hinblick auf die Abfassung der Beitrags- und Gebührenbescheide. 

Die Vorträge wurden von einer intensiven Diskussion begleitet, die gezeigt hat, dass insbesondere praktische Fragestellungen bei der Führung der AöR nach wie vor aktuell und brisant sind. Drei der Vorträge sind bereits im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots von StGB NRW-Mitgliedskommunen unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Anstalt des öffentlichen Rechts abrufbar. Die zwei noch ausstehenden Vorträge werden wir, sobald sie uns vorliegen, ebenso dort bereitstellen.

Abschließend ging Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen auf das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts insbesondere unter dem Aspekt ein, dass Einrichtungen zur Deckung des Eigenbedarfs von Gemeinden sowohl in Privatrechtsform als auch in der Form der AöR und die Gründung von interkommunalen Dienstleistungs- oder Beschaffungsgesellschaften nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO nunmehr möglich sind. Die unter den Teilnehmern durchgeführte Umfrage über möglicherweise vorgenommene Vernetzungen beispielsweise in den Bereichen Beihilfe, Finanzbuchung, Bauhof, gemeinsame Beschaffung, im IT- oder Servicebereich ergab, dass insoweit einige Projekte insbesondere im Abwasserbereich in Planung sind.

Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 14.09.2011 auf Einladung von Vorstand Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder, Stadtwerke Hürth AöR, in Hürth statt.

Az.: II/3 810-00

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