Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 259/2015 vom 31.03.2015

Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“

Der 24. Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“ fand am 25.03.2015 auf Einladung von Vorstandsvorsitzenden Hans-Gerhard Rötters, ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR im ENNI Sportpark Rheinkamp in Moers statt. Die Sitzung ist konstruktiv verlaufen und war mit über 50 Teilnehmern gut besucht.

Nach der Begrüßung von Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen, Städte- und Gemeindebund NRW, richtete Vorstandsvorsitzender und Erster Beigeordneter der Stadt Moers, Hans-Gerhard Rötters, ein Grußwort an die Mitglieder des Erfahrungsaustauschs „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Sodann stellte Wolfgang Baum, Abteilungsleiter Konzernsteuerung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, im Rahmen seiner informativen Präsentation die ENNI-Unternehmensgruppe vor, wobei er insbesondere auf die Bildung der ENNI-Unternehmungsgruppe zum 1. März 2007, auf die Erfolge bei der Wachstumsstrategie und die Dachmarkeneinführung bzw. das gemeinsame Markenleitbild mit den Kennwerten „Kundennutzen, Verantwortung, Modernität/Zukunft“ einging.

Im Anschluss daran erläuterte Rechtsanwalt/Steuerberater Stefan Maier, PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, im Rahmen seiner interessanten Präsentation den aktuellen Sachstand der umsatzsteuerlichen Behandlung der sog. Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dabei ging er in einem kurzen Abriss auf die Vorgeschichte, d. h. die geänderte Rechtsprechung von EuGH und BFH in Sachen der Beurteilung der Beistandsleistungen zwischen den juristischen Personen des öffentlichen Rechts und den aktuellen Entwurf für einen neuen § 2 b UStG ein.

Sodann erläuterte er, dass das Bundesfinanzministerium entgegen anders lautender Aussagen noch aus dem Dezember 2014 derzeit keine Gesetzesinitiative zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes plant. Vielmehr soll abgewartet werden, bis die EU die Mehrwertsteuersystemrichtlinie geändert habe, um dann diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen verdeutlichte in diesem Zusammenhang, dass kein Anlass bestehe, von der Forderung nach einer praxistauglichen gesetzlichen Umsetzung der Zusagen aus dem Koalitionsvertrag Abstand zu nehmen.

Im Anschluss daran referierte Wolfgang Bong, Leiter Qualitätssicherung, AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, zu der Thematik Qualitätssicherung als Unterstützung der Stadtreinigung - Relevanter Baustein der betrieblichen Steuerung. In seiner informativen Präsentation ging er insbesondere auf folgende Bereiche ein: Was ist ein Qualitätssicherungssystem? Wie erfolgt die Überprüfung von Sauberkeit und Reinigungsleistung? Wo findet die Qualitätssicherung für die Stadtreinigung statt? Was ändert sich bei der Durchführung der Qualitätssicherung?

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Interkommunales Sportstätten- und Bäderkonzept“ stellte Dirk Hohensträter, Geschäftsführer der ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH, die Eis- und Bäderwelt ENNI Solimare 2017 vor. In seiner interessanten Präsentation zeigte er die einzelnen Projektschritte auf.

Im Anschluss daran ging Rechtsanwältin Claudia Koll-Sarfeld, Kommunal Agentur NRW, auf die Problematik der Entnahme aus der Rücklage einer AöR zur Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts ein. So hat die Gemeinde nach § 9 Kommunalunternehmensverordnung sicherzustellen, dass das Kommunalunternehmen seine Aufgabe dauernd erfüllen kann. Eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Entnahme aus der Rücklage einer AöR gibt es jedoch nicht. Falls die Gemeinde eine Entnahme aus der Rücklage ihrer AöR ins Auge fassen sollte, dürfte dies aber nur unter betriebswirtschaftlich verantwortbaren Gesichtspunkten erfolgen.

Weitere Tagesordnungspunkte waren die Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren aufgrund der EU-Richtlinien und die Problematik „Rechnungsprüfung und AöR“. Zu dieser Thematik wies Vorstand Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder, Stadtwerke Hürth AöR, darauf hin, dass nach einer Verfügung der Kommunalaufsicht alle Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes über die Stadtwerke AöR auch dem Rat mit einem eigenen Tagesordnungspunkt vorzulegen sind, da der Rat nur so seiner Funktion „als Auftraggeber“ und „Verantwortlicher“ gerecht wird.

Der Verlauf der Sitzung zeichnete sich unter Moderation von Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen durch eine intensive Diskussion aus, die gezeigt hat, dass insbesondere sowohl rechtliche als auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen bei der Führung der AöR nach wie vor aktuell und brisant sind.

Die Vorträge der Herren Baum, Maier, Bong und Hohensträter sowie der Schnellbrief 27/2015 vom 17.02.2015 „Umsatzbesteuerung kommunaler Beistandsleistungen“ sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts sowie unter Mitgliederbereich/Schnellbriefe 2015 abrufbar. Mit Blick auf den Schnellbrief 27/2015 vom 17.02.2015 ist darauf hinzuweisen, dass die StGB NRW-Geschäftsstelle um Übermittlung von Informationen über geeignete Beispielfälle bittet, mit denen die verbandlichen Forderung nach einer baldigen einschlägigen Änderung des Umsatzsteuergesetzes untermauert werden kann.
Der nächste Erfahrungsaustausch findet auf Einladung von Rechtsanwältin Claudia Koll-Sarfeld, Kommunal Agentur NRW, am 11.11.2015 in Düsseldorf statt.

Az.: II/3 810-00

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